Ermittlungen

Muslimbrüder: Weitere Rüge von Oberlandesgericht

Eine Beschwerde der Liga Kultur ging durch: Observationen und Kontoöffnungen waren rechtswidrig. Der Fall verkommt zum Skandal.

Wien. Die Ermittlungen um die vermeintliche Muslimbruderschaft verkommen zur Farce. Der „Presse“ liegt ein weiteres Urteil des Oberlandesgerichts Graz vor: Sowohl die Kontenöffnungen als auch die Observation des Vereins „Liga Kultur“ waren rechtswidrig. Die Ermittlungsergebnisse müssen vernichtet werden.

Das ist insofern bemerkenswert, als dass zumindest die Gründer der Liga Kultur bekennende Muslimbrüder sind. Allerdings wird die Organisation in Europa und Österreich auch gar nicht als Terrororganisation geführt. Jeder Versuch der Staatsanwaltschaft Graz, die Ermittlungen in diese Richtung zu drehen, wurden vom Oberlandesgericht Graz niedergeschlagen. Die Begründung: Die Muslimbruderschaft ist eine der größten Strömungen im Islam. Sie oder Mitglieder pauschal als Terroristen zu bezeichnen, wäre unzulässig.

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