Mann weigerte sich, ins Röhrchen zu blasen, Verwaltungsgerichtshof hebt Strafe auf.
Wien. Wer im Verdacht steht, in alkoholisiertem Zustand ein Fahrzeug gelenkt zu haben, kann von der Polizei zum Alkotest aufgefordert werden. Wer sich weigert, kann ebenso bestraft werden wie ein mit zu viel Alkohol im Körper ertappter Lenker.
Aber wann beginnt das „Lenken“, das die Frau oder den Mann am Steuer mit dem Gesetz in Konflikt bringt? Mit dieser Frage hatte sich der Verwaltungsgerichtshof zu beschäftigen. Die Polizei hatte einen kleinen Kunstgriff angewendet, den Verdächtigten aber doch nicht zu fassen bekommen.