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SPÖ droht Ungemach wegen billiger Miete für Parteizentrale

Die SPÖ residiert seit Jahrzehnten in der Löwelstraße
Die SPÖ residiert seit Jahrzehnten in der Löwelstraße(c) imago
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Die SPÖ residiert seit Jahrzehnten in der Löwelstraße unweit des Wiener Rathauses und bezahlt dafür rund 12.000 Euro pro Monat.

Der Rechnungshof hält die günstige Einmietung der SPÖ-Zentrale in einem Haus der Gemeinde Wien für unzulässig. Die SPÖ residiert seit Jahrzehnten in der Löwelstraße unweit des Wiener Rathauses und bezahlt dafür rund 12.000 Euro pro Monat. Weil die Miete deutlich niedriger ist als bei vergleichbaren Immobilien in der Innenstadt, halten die Prüfer eine unzulässige Spende der Stadt Wien an die SPÖ für möglich und haben die Causa beim Parteiensenat im Kanzleramt angezeigt.

Ein weiterer Grund für die Meldung des Rechnungshofs an den "Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat" (UPTS) im Kanzleramt sind unterschiedliche Aussagen von Gemeinde und SPÖ über eine Mietreduktion. Der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) hatte im Mai bei einer Fragestunde im Gemeinderat nämlich berichtet, dass die ohnehin niedrige Miete nach einer Neuvermessung der Räumlichkeiten von 13.600 auf 11.982,18 Euro reduziert wurde. Die Bundes-SPÖ stellte die Reduktion gegenüber dem Rechnungshof dagegen in Abrede (bestätigte aber die Miethöhe von 12.000 Euro).

Mehrere historische Mietverträge

Ludwig hatte die vergleichsweise niedrige Miete damit begründet, dass die SPÖ in der Löwelstraße über mehrere historische Mietverträge verfüge, die bis 1946 zurückreichen. Bei fünf Verträgen gelangt demnach der "Friedenszins" zur Anwendung, womit nur 2,39 Euro pro Quadratmeter zu zahlen sind. Bei den restlichen Verträge würden bis zu 11,21 Euro fällig. In der Löwelstraße eingemietet sind sowohl die Bundes-SPÖ (als Hauptmieterin) als auch die Wiener SPÖ.

Während die SPÖ also auf historische Mietverträge verweist, muss der Parteien-Senat nun eine mögliche unzulässige Parteispende prüfen. Der Senat hat nämlich bereits mehrmals entschieden, dass die Überlassung von Immobilien für ein "aus sachlich nicht zu rechtfertigenden Überlegungen reduziertes Entgelt" eine Parteispende darstellt. Und solche Parteispenden von Bund, Ländern und auch Gemeinden sind verboten. Sollte der Senat dem Rechnungshof Recht geben, droht der SPÖ eine Geldbuße und ein neuer, teurerer Mietvertrag.

Stadt Wien: Liegt kein Kündigungsgrund vor

Laut Stadt ist eine einseitige Änderung der Verträge nicht möglich, wie im Büro der zuständigen Stadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) erläutert wurde. Auch liege kein Kündigungsgrund vor, stellte man klar. Aufgeklärt wurde über die unterschiedlichen Zahlen, die von Ludwig genannt wurden. In der Fragestunde sei der Brutto-Mietzins aus dem März 2017 mit der Netto-Miete aus dem März 2022 verglichen worden. Dadurch sei "fälschlicherweise" der Eindruck entstanden, die Miete sei gesunken, hieß es.

Tatsächlich ist sie aufgrund der Valorisierung gestiegen, wie man betonte - nämlich von 11.321,97 Euro netto im März 2017 auf 11.982,18 Euro netto im März 2022. Mittlerweile liegt der monatliche Netto-Hauptmietzins aufgrund weiterer Valorisierungen laut Stadt bei 12.567,07 Euro.

Ruhende Affären

Eine andere Immobilien-Causa lässt der Rechnungshof vorerst ruhen. Im jahrelangen Rechtsstreit um ein Seegrundstück der Sozialistischen Jugend am Attersee in Oberösterreich hat die SPÖ vom Verwaltungsgerichtshof zuletzt nämlich teils Recht bekommen. Auch dort geht es um eine Landes-Immobilie, die der Partei zu einem günstigen Mietzins überlassen wurde. Zumindest für einen Teil des Grundstücks war die günstige Miete allerdings zulässig. Denn das Land Oberösterreich war beim Kauf der Immobilie in der Nachkriegszeit von den ursprünglichen Eigentümern zur Überlassung an die Sozialistische Jugend verpflichtet worden. Für den Rest des Grundstücks muss das Bundesverwaltungsgericht nun eine neue Entscheidung treffen. Diese wartet der Rechnungshof ab.

Ebenfalls gemeldet hat der Rechnungshof zwei mögliche Ungereimtheiten in der Bilanz der FPÖ für das Jahr 2020. Auch hier geht es um unzulässige Spenden: Demnach hat der Freiheitliche Landtagsklub Oberösterreich Facebookwerbung für Klubobmann Herwig Mahr bezahlt, die teilweise allerdings keine Information über die Tätigkeit des Landtagsklubs enthalten haben. Daher wären die Kosten aus Sicht des Rechnungshofs von der Partei zu tragen gewesen. Im zweiten Fall geht es um die Zeitschrift "OÖ Informiert" des "Freiheitlichen Bildungswerks" in Oberösterreich. Weil diese Zeitung zwar für die Partei werbe, aber vom Bildungswerk bezahlt werde, vermutet der Rechnungshof auch hier eine unzulässige Spende.

(APA)

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