Oberster Gerichtshof deckte fehlerhafte Angabe auf.
Wien. Wie kann es sein, dass ein Vermerk der Post die Zustellung einer Sendung am 3. September 2021 bestätigt, obwohl diese erst am 6. September übergeben wurde? Das Problem mag vernachlässigbar erscheinen, kann aber für die Wahrung von Rechtsmittelfristen und den Ausgang eines Verfahrens entscheidend sein.