Overblocking

Urheberrechtsindustrie blockiert Österreichs Internet

Weil eine Urheberrechtsorganisation gegen eine Streaming-Plattform vorgehen wollte, kam es zu Sperren von Hunderten Webseiten. Die Provider nahmen die IP-Sperren zum größten Teil wieder zurück und sehen nun die Politik gefordert.

Am Sonntag blieben zahlreiche Webseiten in Österreich weiß. Grund dafür: Dutzende IP-Adressen wurden durch gerichtliche Anordnung eines Urheberrechtsvertreters gesperrt. Provider führten die Netzsperren durch, kritisieren diese aber und appellieren an die Politik. Der Verein epicenter.works kritisiert den massiven Eingriff in die Infrastruktur

Netzsperren sind kein unbekanntes Phänomen. In den Hochzeiten der Online-Piraterie erschien die Plattform kino.to regelmäßig unter leicht abgewandelter Form online wieder. Heute ist sie weithin als kinox.to bekannt und wird regelmäßig auch wieder gesperrt. Technisch handelt es sich um eine DNS-Sperre, wobei die explizite Adresse der Webseite gesperrt wird. Doch dem Urheberrechtsvertreter "LSG - Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GmbH" geht das offenbar nicht weit genug, weswegen eine Sperre mehrerer IP-Adressen von Cloudflare beantragt wurde.

Ziel war offenbar die Sperre einer Musikstreamingplattform namens Canna Power, wie der Standard.at berichtet. Doch eben jene Plattform ist wie auch Wikipedia, Fitbit oder SOS Mitmensch Kunde von Cloud-Anbieter Cloudflare. Und diese waren durch diese Sperren ebenfalls betroffen und nicht mehr erreichbar.

Das Problem: Normalerweise ist die IP-Adresse eine explizite Zahlenkombination, die einem Rechner im Internet zugeordnet werden kann. Nun teilen sich gerade bei Cloud-Anbietern viele Rechner eine Adresse und die ändert sich auch noch regelmäßig. Demnach können bei solchen Cloud-Anbietern zu einer IP-Adresse laut epicenter.works "Hunderte bis gar Tausende Webseiten, Apps bis hin zu Machine-to-Machine Anwendungen" gehören.

Sperren teilweise wieder rückgängig gemacht

„Was da gestern im Internet in Österreich los war, ist so, als würde man ein ganzes Hochhaus oder Einkaufszentrum sperren, weil in einem Geschäft etwas geklaut wurde“, so Dominik Polakovics von epicenter.works.

Durchgeführt wurden die Sperren am Sonntag von Liwest, A1, Magenta, Hot und auch Salzburg AG. Mittlerweile haben einige der Provider die Sperren wieder zurückgenommen. A1 erklärt dazu in einer Stellungnahme gegenüber Standard.at: "Wir sind dem Aufforderungsschreiben der Film- und Musikwirtschaft nachgekommen und haben im Sinne der Rechtssprechung des OGH gehandelt. Mittlerweile wurde uns gegenüber klargestellt, dass in diesen konkreten Fällen eine IP-Sperre nicht notwendig ist, sondern eine DNS-Sperre als ausreichend angesehen wird."

Mittlerweile sollten die meisten Webseiten auch wieder funktionieren, löst aber nicht das Problem, wie in Zukunft mit diesen Anträgen umgegangen werden soll. Magenta fordert "eine klare Regelung" seitens der Politik. Deutlicher in der Forderung wird Thomas Lohninger von epicenter.works: "Es wäre jetzt an der türkis-grünen Bundesregierung, diesen seit 13 Jahren laufenden Kampf mit einer tragbaren rechtlichen Lösung im TKG (Telekommunikationsgesetz, Anm.d.Red.) Einhalt zu gebieten. Ansonsten müssen alle Webseiten- und App-Anbieter damit leben, dass ihre legalen Internetangebote als Kollateralschäden der nächsten einstweiligen Verfügung eines Rechteinhabers gesperrt werden“, so Thomas Lohninger von epicenter.works.

2009 hat der Europäische Gerichtshof bestätigt, dass Urheber berechtigt sind, Sperren von Webseiten zu veranlassen. Dabei blieb aber die technische Umsetzung offen. 2018 urteilte der OGH, dass eine Sperre von IP-Adressen zulässig ist. Die Kollateralschäden, jene legalen Webseiten, die dadurch mitgesperrt werden, könnten demnach Rechtsmittel gegen die Unterlassung ergreifen.

Lohninger kritisiert, dass "alle Regierungen der letzten 13 Jahre" es verabsäumt haben, einen Rechtsrahmen zu schaffen. Zudem sorgte ein höchstgerichtliches Urteil 2020 dafür, dass die Regulierungsbehörde RTR in solchen Fällen nicht mehr aktiv werden kann. Bis dahin war es nämlich Providern möglich, ein Feststellungsverfahren zu beantragen. Darin konnten Provider von der RTR die Rechtmäßigkeit einer Sperre prüfen lassen. Dies sei nur mehr im Nachgang möglich.

>>> epicenter.works

>>> OGH-Urteil 2018

>>> OGH-Urteil 2020

>>> standard.at

(bagre)

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