Analyse

1,8 Milliarden Euro Steuerforderungen harren ihrer Klärung

Bundesfinanzgericht kämpft mit Abbau alter Akten, die es teils schon seit seiner Gründung 2014 führt.

Wien. Gehen die Uhren am Bundesfinanzgericht (BFG) anders? Diesen Eindruck könnte man beim Blick auf manche Abläufe an dem Gericht gewinnen, das 2014 als eines von elf neuen Verwaltungsgerichten erster Instanz eingerichtet worden ist. Die Beschleunigung der Rechtsmittelverfahren war eines der Ziele dieser Reform, doch das für Steuern, Beihilfen und Finanzstrafsachen zuständige Gericht kämpft noch heute darum, es auch wirklich zu erreichen.

Ein bezeichnendes Licht auf die Situation an dem Gericht mit Sitz in Wien und Außenstellen in anderen Bundesländern wirft das laufende – oder eher gehende – Verfahren zur Nachbesetzung der Stelle des Vizepräsidenten oder der Vizepräsidentin. Nicht nur, dass die Stelle schon am 30. November 2021 vakant geworden ist, nachdem Vizepräsident Christian Lenneis nach vollen zwei Jahren interimistischer Leitung in den Ruhestand getreten war (seine Vorgängerin war Daniela Moser). Beworben sollen sich, so erzählt man sich in Steuerrechtskreisen, auch Mitglieder haben, die bis zu zehn Jahre alte unerledigte Akten haben. Dabei ist das Gericht gesetzlich verpflichtet, „über Anträge der Parteien und über Beschwerden ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber sechs Monate nach deren Einlangen zu entscheiden“.

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