Teuerung

Finanzausschuss beschließt Verlängerung des Energiekostenausgleichs

Anträge sollen nun bis Ende Oktober möglich sein, so der Beschluss im Finanzausschuss des Nationalrats. Für die anschließende Datenübermittlung ist somit künftig noch bis März 2023 Zeit.

Die Fristen für die Anträge zum Energiekostenausgleich mittels 150-Euro-Gutschein werden verlängert. Anträge sollen nun bis Ende Oktober 2022 möglich sein, die Frist zur anschließenden Datenübermittlung soll ebenfalls (bis Ende März 2023) prolongiert werden, so der am Montag mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und Neos getroffene Beschluss im Finanzausschuss des Nationalrats, der nun noch vom Plenum bestätigt werden muss.

Nach derzeitiger Rechtslage ist die Frist für die Anforderung eines Gutscheines Ende August 2022 abgelaufen. Mehr als 2,6 Mio. Gutscheine wurden bereits beantragt, stellten ÖVP und Grüne laut Parlamentskorrespondenz dar. Insgesamt sind im Rahmen des Energiekostenausgleichs rund vier Millionen Gutscheine ausgeschickt worden. Diese können beim jeweiligen Stromanbieter eingereicht werden und reduzieren die Jahresabrechnung um 150 Euro.

(APA)

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