Gastbeitrag

„Mitarbeiterschutz“ durch verpönte Steuerberater-Klausel

Allgemeine Auftragsbedingungen enthalten überraschende nachteilige Bindung ehemaliger Beschäftigter, entschied der OGH.

Wien. Eine Buchhalterin wollte zwei Jahre vor Pensionsantritt nicht mehr in einem Wiener Steuerberatungsbüro arbeiten. Sie wechselte zu einem Unternehmen, das zuvor Klient derselben Steuerberatungskanzlei war. Was die Buchhalterin und der Klient nicht wussten, ist, dass die vereinbarten Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer eine tückische Klausel enthalten.

Nach dieser müssen Auftraggeber eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers einen Jahresbezug des übernommenen Mitarbeiters zahlen, wenn sie diesen innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Auftragsverhältnisses in ihrem oder in einem ihnen nahestehenden Unternehmen beschäftigen. Diese sogenannte Mitarbeiterschutzklausel war in der Präambel der AAB platziert.

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