Rechtspanorama

Ohne Blaulicht rast man auch im Notfall nicht

Ein Arzt fuhr mit 121 km/h durch Tiroler Ortsgebiet und muss Strafe zahlen.

Wien. Er sei in die Klinik gefahren, um lebensrettende Notoperationen an zwei Patienten vorzunehmen. So rechtfertigte sich ein Arzt in Tirol, der im Ortsgebiet mit 121 km/h erwischt worden war. Obwohl der Mann über eine Bewilligung verfügte, im Einsatz unter Auflagen Blaulicht und Folgetonhorn zu verwenden, machte er mit keinem dieser Mittel auf sich aufmerksam.

Die Landespolizeidirektion verhängte deshalb eine Strafe in Höhe von 300 Euro gegen ihn, das Landesverwaltungsgericht bestätigte diese. Auch der Verwaltungsgerichtshof sah keinen Grund, eine (außerordentliche) Revision zuzulassen.

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