Landesverteidigung

Rechnungshof zu Heer: Beschaffung ohne Plan

Prüfer fordern langfristige Planung und Monitoring bei Investitionen ein.

Wien. Das Bundesheer will in den kommenden Jahren 16 Milliarden Euro in seine Ausrüstung investieren. In der Vergangenheit, konkret in den Jahren 2013 bis 2020, sind Investitionen auf wesentlich niedrigerem Niveau aber nicht gut gelaufen, befindet der Rechnungshof nun in einem am Freitag veröffentlichten Bericht und bemängelt schlechte oder fehlende Planung. Es habe nämlich keinen aktuellen und vollständigen Überblick gegeben, welche Investitionen notwendig sind, um die Fähigkeiten des Bundesheers zu erhalten oder weiterzuentwickeln.

Aus Sicht des Rechnungshofes könne aber nur ein mit konkreten Zahlen unterlegtes Bedarfsprogramm die Grundlage für eine Investitionsplanung und die Sicherstellung langfristiger Finanzierungen sein. Zudem wäre ein Monitoringprozess beim Realisierungsprogramm einzurichten. Denn das Verteidigungsministerium habe kein Monitoring und keine systematische Überprüfung geplanter Beschaffungen vorgesehen.

Mit dem angewandten Controlling konnte laut RH zwar die Budgeteinhaltung überwacht werden, allerdings habe es keine Rückschlüsse zugelassen, welche geplanten Investitionen in der Vergangenheit tatsächlich umgesetzt wurden. „Eine Steuerung dahingehend, in welchen Bereichen besonderer Handlungsbedarf bestand, war daher nicht möglich“, hielten die Prüfer kritisch fest.

In den Jahren 2016 bis 2021 hat das Bundesheer Investitions-Sonderpakete in Höhe von 3,6 Milliarden Euro erhalten. Das Ministerium habe jedoch nicht transparent und nachvollziehbar darlegen können, welche Beschaffungsvorhaben es damit umsetzte.

Generell sieht der Rechnungshof auch Evaluierungsbedarf bei der Österreichischen Sicherheitsstrategie, konkret jenen Teilen, die die militärische Landesverteidigung betreffen. Angesichts der aktuellen sicherheitspolitischen Lage sollten mit dem Bundeskanzleramt notwendige Anpassungen thematisiert werden. (maf)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.11.2022)

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