Unfallversicherung

Einladung ins Badbuffet macht Hilfe im Garten anmeldepflichtig

Strafe nach finanzpolizeilicher Kontrolle unangreifbar.

Wien. Der Tatzeitpunkt war nicht ganz einheitlich angegeben. Einmal hieß es an einem bestimmten Tag zu einer genauen Uhrzeit, ein andermal hieß es ab dem Tag davor in der Früh. Doch der Vorwurf war noch immer klar genug: Eine Frau habe jemanden zu Arbeiten in ihrem Garten in Niederösterreich herangezogen, ohne ihn vor Arbeitsantritt zur Unfallversicherung angemeldet zu haben.

Die beiden kannten einander seit Jahren, hatten sich zum Kartenspielen getroffen und zusammen das vom Freund der Gartenbesitzerin betriebene Bad-Buffet besucht. Die Frau stellte die Arbeiten deshalb als bloßen Freundschafts- und Gefälligkeitsdienst hin. Eine finanzpolizeiliche Kontrolle ergab allerdings ein etwas anderes Bild: Da gab der Gärtner an, für die Arbeit im Sommer Essen und Trinken im erwähnten Buffet zu erhalten; weiters vermerkte er im Personenblatt „Trinkgeld?“, was darauf hindeutete, dass er ein solches zumindest erhoffte.

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