Rechnungshof

ÖVP droht Strafe wegen zu hoher Wahlkampfkosten 2019

Auftakt zur Schlussoffensive im Wahlkampf 2019 mit dem damaligen Spitzenkandidaten Sebastian Kurz
Auftakt zur Schlussoffensive im Wahlkampf 2019 mit dem damaligen Spitzenkandidaten Sebastian Kurz (c) imago images/Viennareport ((c) Leopold Nekula/VIENNAERPORT via www.imago-images.de)
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Der Rechnungshof geht davon aus, dass die ÖVP bei der Nationalratswahl 2019 die Wahlkampfkostenobergrenze überschritten hat - um zumindest 525.000 Euro.

Der Rechnungshof geht davon aus, dass die ÖVP die Wahlkampfkostengrenze auch bei der Nationalratswahl 2019 überschritten hat - und zwar um zumindest 525.000 Euro. Diese Zahl ergibt sich aus einer vom Rechnungshof in die Wege geleiteten Finanzprüfung durch externe Wirtschaftsprüfer. Die ÖVP selbst weist das zurück, hat ihre Angaben zu den Wahlkampfkosten 2019 aber deutlich nach oben korrigiert. Über eine etwaige Strafe entscheidet nun der Parteiensenat im Kanzleramt.

Ursprünglich hatte die ÖVP ihre Ausgaben für die Nationalratswahl 2019 mit 5,6 Millionen Euro beziffert. Dem schenkte der Rechnungshof keinen Glauben - und zwar erstens, weil sich die ÖVP die politisch deutlich weniger gewichtige EU-Wahl mehr Geld kosten ließ (6,9 Millionen Euro) und zweitens, weil zwischenzeitlich geleakte interne Unterlagen der ÖVP die Einhaltung der Kostengrenze zweifelhaft erscheinen ließen. Da der Rechnungshof selbst Parteifinanzen nicht kontrollieren darf, schickte er der ÖVP daher einen Wirtschaftsprüfer in die Parteizentrale, um die offenen Fragen zu klären.

Im Zuge dieser Wirtschaftsprüfung hat die ÖVP ihre Angaben zu den Wahlkampfkosten 2019 deutlich nach oben korrigiert. Statt 5,6 Millionen Euro bestätigt die Partei nun Ausgaben von 6,6 Millionen Euro. Der Rechnungshof teilte nach Durchsicht des Prüfberichts allerdings mit, dass aus seiner Sicht zumindest weitere 888.676,58 Euro als Wahlwerbungskosten zu beurteilen wären. Damit hätte die ÖVP die Wahlkampfkostengrenze 2019 um zumindest 525.000 Euro überschritten. Die ÖVP wies das in einer ersten Stellungnahme zurück und betonte, bei dieser Summe - die der Wirtschaftsprüfer nicht abschließend beurteilt habe - handle es sich nicht um Wahlwerbungskosten.

UPTS am Zug

Die Entscheidung liegt nun beim Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat im Kanzleramt (UPTS). Der Senat hat die ÖVP bereits dreimal wegen Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze bestraft. In Summe hat die ÖVP dafür 1,2 Millionen Euro Geldbuße bezahlt: Bei der Nationalratswahl 2013 hatte die ÖVP die 7-Millionen-Euro-Grenze um mehr als vier Millionen Euro überschritten, bei der niederösterreichischen Landtagswahl im selben Jahr um fast zwei Millionen Euro und bei der Nationalratswahl 2017 hatte die ÖVP schließlich um fast sechs Millionen Euro zu viel ausgegeben. Die FPÖ lag damals 3,7 Millionen Euro über der Grenze, die SPÖ knapp 400.000.

(APA)

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