Gastkommentar

Regeln unklar: Durch Lex Ibiza droht ein Verfassungsbruch

Das Strafrecht muss immer präzise geregelt sein. Die geplante Novelle gegen Korruption darf daher so keinesfalls beschlossen werden.

Wien. Was lang währt, wird endlich gut. Ein Befund, welcher für den jüngst präsentierten Entwurf einer Novelle zum Korruptionsstrafrecht gilt? Mitnichten. Der Entwurf stößt vielmehr auf grobe, insbesondere verfassungsrechtliche Bedenken. Strafrechtliche Tatbestände müssen in hohem Maße bestimmt sein, um dem auch verfassungsrechtlich abgesicherten Grundsatz nulla poena bzw. nullum crimen sine lege – keine Strafe ohne Gesetz – nicht zuwider zu laufen.

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Diesem Grundprinzip rechtsstaatlichen Strafrechts wird mit dem nunmehr vorliegenden Entwurf nur unzureichend Rechnung getragen. Es finden sich darin zahlreiche unbestimmte Begrifflichkeiten, sodass sich die Grenzen möglicher Strafbarkeiten im Vorhinein nur schwer ziehen lassen.

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