Mit Abertausenden wütenden Reaktionen wurden die Begutachtungsverfahren zu den Coronagesetzen überhäuft. Die Protestform wird nun bei anderen Vorhaben weitergeführt. Wie kann der Staat darauf reagieren?
Es war früher ein überschaubarer Kreis, der bei der Begutachtung von Gesetzesentwürfen mitmischte. Meist nahmen Professoren, Behörden und Interessenvertretungen daran teil. Bei besonders umstrittenen Gesetzen äußerten sich noch ein paar Dutzend Privatpersonen.
Durch die Pandemie hat sich das geändert. Begutachtungsverfahren zu den Coronamaßnahmen wurden mit Abertausenden Reaktionen überhäuft. Spitzenreiter war der Ministerialentwurf zum Impfpflichtgesetz mit 108.325 Stellungnahmen. Der ganz überwiegende Teil kam von Privatpersonen und Gegnern der Impfpflicht. Sie organisierten sich über das Internet und brachten – vielfach wortidente – Beschwerden ein.
Die Protestform dürfte durch das Ende der Coronamaßnahmen nicht verschwinden. Jüngstes Beispiel ist das Krisensicherheitsgesetz. Es ist bis zum 2. März in Begutachtung, bisher sind bereits fast 1300 Stellungnahmen eingelangt. Wieder sind es fast ausschließlich Privatpersonen und Kritiker des Gesetzes, die ihren Unmut bekunden.