Eine wasserrechtliche Bewilligung hatte gefehlt.
Wien. Ganz glücklich war die Käuferin einer Liegenschaft nicht. Zwar hatte diese ein Biotop bzw. einen Badeteich, der 190 Quadratmeter umfasste. Und der Makler hatte auch darauf hingewiesen, dass der Teich einen natürlichen Zu- und Ablauf hatte.