Kärnten

Rechnungshof tadelt Geldanlagen der Stadt Klagenfurt

Das Wahrzeichen der Stadt Klagenfurt, der Lindwurm
Das Wahrzeichen der Stadt Klagenfurt, der Lindwurm APA/HELMUT FOHRINGER
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Zu viel Geld liege im "Spezialfonds" der Kärntner Landeshauptstadt, kritisieren die Prüfer. Dieser Fonds verzeichnete Buchwertverluste von 6,2 Millionen Euro.

Kein gutes Zeugnis hat der Kärntner Landesrechnungshof (LRH) in einem Bericht der Stadt Klagenfurt in Sachen Geldanlage ausgestellt und Verstöße gegen das Spekulationsverbotsgesetz ausgemacht. Viel zu viel Geld liege im "Spezialfonds" der Stadt, der sich zuletzt negativ entwickelte und Buchwertverluste von 6,2 Millionen Euro verzeichnete. In dem Fonds geparkt sind auch 50 Millionen Euro, die die Stadt für ein neues Hallenbad, das noch gar nicht gebaut wird, aufgenommen hat.

Der Landtag hat die Überprüfung der Klagenfurter Geldveranlagungen in Auftrag gegeben. Schon der Veranlagungsrichtlinie fehlen "wesentliche Mindestbestandteile" des Kärntner Spekulationsverbotsgesetzes wie etwa Genehmigungsprozesse, stellten die Rechnungshofprüfer fest. Inhaltlich geht es ausschließlich um Veranlagungen im Klagenfurter Spezialfonds, andere Anlageformen bleiben unberücksichtigt. Im Spezialfonds liegen 90 Prozent der Geldmittel der Landeshauptstadt, laut Spekulationsverbotsgesetz dürften dort maximal 30 Prozent veranlagt werden. Ende 2021 war der Spezialfons 136 Millionen Euro schwer. 2022 war die Entwicklung negativ, Ende Oktober 2022 belief sich der Buchwertverlust auf 4,5 Prozent.

„Hohe Summe kritisch hinterfragen“ 

"Der LRH wies darauf hin, dass die Landeshauptstadt die Buchwertverluste durch eine dem Kärntner Spekulationsverbotsgesetz entsprechende und risikoaverse Veranlagung der Gelder verhindern hätte können", heißt es im Bericht. Von 2018 bis 2021 hatten sich die Finanzschulden der Stadt mehr als verdoppelt, das veranlagte Vermögen vervierfachte sich in der Zeit. "Die hohe Summe an Veranlagungen im Klagenfurter Spezialfonds sollte kritisch hinterfragt und unter Berücksichtigung des hohen Schuldenstands der Landeshauptstadt eine Schuldentilgung in Betracht gezogen werden", sagen die Prüfer.

Auch zum Thema Hallenbadfinanzierung hat der Rechnungshof viele Empfehlungen: Das 50-Millionen-Euro-Darlehen wurde nach einem Gemeinderatsbeschluss 2021 aufgenommen, noch bevor ein Finanzierungs- oder Förderkonzept vorlag - und obwohl erst 2023 Auszahlungen vorgenommen werden sollten. "Der LRH empfahl, dass Darlehensaufnahmen für Projekte nur auf Basis einer abgeschlossenen Projektplanung und eines ganzheitlichen Finanzierungskonzepts erfolgen sollten. Um Zwischenveranlagungen zu vermeiden, sollte eine baufortschrittskonforme Zuzählung der aufgenommenen Geldmittel bevorzugt werden." Eine Zwischenveranlagung im Spezialfonds ist gesetzlich für maximal zwölf Monate erlaubt, erinnern die Prüfer. Diese Frist ist mittlerweile überschritten. Hier müsse "rasch eine Lösung unter Berücksichtigung des Kärntner Spekulationsverbotsgesetzes" gefunden werden.

(APA)

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