Gewalttat

Frauenleiche bei Graz: Lebensgefährte großteils geständig

Der 30-Jährige konnte sich nun doch an einen handgreiflichen Streit mit dem Opfer erinnern. Er will die Frau Stunden später leblos aufgefunden haben. Eine Überstellung in die Justizanstalt Graz-Jakomini wurde jetzt eingeleitet.

Nach dem Fund einer Frauenleiche am vergangenen Wochenende in Raaba (Bezirk Graz-Umgebung) dürfte der Tathergang in der Nacht auf Sonntag geklärt sein. Der tatverdächtige 30-jährige Lebensgefährte der Frau (33) ist weitgehend geständig, teilte die Landespolizeidirektion am Dienstag mit. Er wurde in den späten Nachmittagsstunden vom Polizeianhaltezentrum in die Justizanstalt Graz-Jakomini eingeliefert, teilte die Landespolizeidirektion am Dienstag mit.

Entgegen seiner ersten Angaben konnte sich der Lebensgefährte des Opfers bei der neuerlichen Einvernahme nun doch an einen Streit mit der 33-Jährigen erinnern. Er sagte aus, dass es am Samstag im alkoholisierten Zustand zu einer Auseinandersetzung in dem gemeinsam bewohnten Haus gekommen sei. Im Zuge des Streits soll der 30-Jährige die Frau auf den Boden des Wohnzimmers gestoßen und gegen ihren Hals Gewalt ausgeübt haben - wozu der Mann geständig ist.

Nachdem er im Schlafzimmer einige Stunden geschlafen habe, will er die 30-Jährige Stunden später leblos aufgefunden und via Notruf Anzeige bei der Polizei erstattet haben.

Tatablauf konnte nicht lückenlos beschrieben werden

Laut Polizei soll es schon mehrere Einsätze wegen des Paares gegeben haben. Im vergangenen September soll der Mann bereits für zwei Wochen aus dem gemeinsamen Haushalt weggewiesen worden sein. Einen dementsprechenden Bericht der "Kleinen Zeitung" bestätigte die Polizei.

Der Mann wurde in die Justizanstalt überstellt. Nun ist die Staatsanwaltschaft am Zug, die die Verhängung der Untersuchungshaft beantragen dürfte. Die Entscheidung darüber obliegt dann dem Landesgericht Graz.

Der Mann konnte in den bisherigen Befragungen den Tatablauf zeitlich nicht lückenlos beschreiben. Die Angaben seien jedoch mit den bisher vorliegenden Erkenntnissen der Spurensicherung übereinstimmend, hieß es vonseiten der Polizei. Auch gebe es eine Übereinstimmung beim mutmaßlichen Ablauf mit den gerichtsmedizinisch festgestellten Verletzungen durch stumpfe Gewaltanwendung. Weitere molekulargenetische Untersuchungen und kriminalpolizeiliche Ermittlungen sollen für die weitergehende Klärung sowie die näheren Umstände zum Tatzeitpunkt sorgen.

Hilfe & Beratung

Der Frauenhaus-Notruf ist unter 057722 rund um die Uhr erreichbar. Die Beratungsstelle der Wiener Frauenhäuser ist unter 01/5123839 erreichbar.

Terminvereinbarungen für das Projekt „Perspektive: Arbeit. Empowerment für gewaltbetroffene Frauen“ in Zusammenarbeit mit dem AMS sind unter office_ams@frauenhaeuser-wien.at oder unter 01/4380055 möglich.

Hilfe und Informationen für von Gewalt bedrohte Frauen in ganz Österreich gibt es unter anderem: beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser unter www.aoef.at, bei der Frauenhelpline unter: 0800/222 555, www.frauenhelpline.at,und der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie: www.interventionsstelle-wien.at.

Betroffene von Gewalttaten und Verbrechen können sich an die Opferschutzorganisation Weißer Ring wenden unter der Tel.: 0800/112-112, www.opfernotruf.at; droht akute Gewalt, rufen Sie sofort den Polizeinotruf unter 133 oder 112. Gehörlose und Hörbehinderte können per SMS an 0800/133 133 Hilfe rufen.

Beratung für Männer gibt es unter: www.mannsprichtsan.at - Männerinfo - die Krisenhotline 0800 400 777.

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