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Taxonomie-konforme Zertifizierung

Nachhaltiges Bauen betrifft sowohl den Neubau . . .
Nachhaltiges Bauen betrifft sowohl den Neubau . . . Gerald Pohl
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Herausforderung. Die EU-Taxonomie bietet Investoren, Unternehmen und Projektträgern ein Klassifizierungssystem für die Bewertung der Nachhaltigkeit von Immobilien.

Um die Klimaziele der EU bis zum Jahr 2050 zu erreichen, ist der zu leistende Beitrag der Immobilienwirtschaft entsprechend hoch. Denn mehr als ein Drittel der CO2-Emissionen und 40 Prozent des Energieverbrauchs in der EU entfallen auf Gebäude. Börsennotierte Unternehmen und Firmen ab 250 Mitarbeitenden sind verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht in ihren Lagebericht aufzunehmen, bzw. mittels gesondertem Bericht hierüber zu berichten. Die Umsetzung der ESG-Anforderungen wird eine der größten Herausforderungen der Immobilienbranche in den nächsten Jahren sein. Sämtliche Teilbereiche der Immobilienwirtschaft werden dadurch betroffen sein, allem voran Bau und Betrieb, aber auch Vermögensanlage, Bewertung und Bilanzierung.
2022 wurde im Rahmen eines Pilotprojekts das erste Wiener Zinshaus gemäß den strengen Vorgaben der EU-Taxonomie adaptiert und von der ÖGNI zertifiziert. Das Vorhaben bestätigt, dass Verbesserungen auch bei historischen Gebäuden möglich sind, um per EU-Definition als grün zu gelten und so einen Beitrag zur Erreichung der EU-Klimaziele zu leisten.

Investieren für Klimaziel

Für den Wandel in Richtung Nachhaltigkeit muss viel Geld investiert werden. Die OECD schätzt, dass weltweit jährlich rund 6,35 Billionen Euro nötig wären, um die Pariser Klimaziele zu erreichen. Das können die Staatskassen nicht allein stemmen, es braucht private Investitionen. Aus diesen Erkenntnissen heraus ist der EU-Aktionsplan mit zehn Maßnahmen entstanden, um privates Kapital für nachhaltige Aktivitäten zu mobilisieren.
Unter diese Maßnahmen fällt auch die Einführung eines Klassifikationssystems für nachhaltige Tätigkeiten – der sogenannten EU-Taxonomie. Mit Hilfe der EU-Taxonomie wird definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Dadurch soll Greenwashing vermieden werden. Für Immobilien bietet die EU-Taxonomie ein Klassifizierungssystem für die Bewertung der Nachhaltigkeit von Gebäuden. Als Instrument hilft die Taxonomie Investoren, Unternehmen und Projektträgern die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens umzusetzen.

Sechs Umweltziele

Die EU-Taxonomie-Verordnung wurde im Dezember 2019 politisch beschlossen und trat mit Juli 2020 in Kraft. Die Taxonomie beinhaltet sechs Umweltziele: Klimaschutz, Klimawandelanpassung, Nachhaltige Nutzung von Wasser und Meeresressourcen, Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Umweltverschmutzung und Schutz und Wiederherrstellung der Biodiversität. Die EU-Kommission veröffentlichte im Dezember 2022 einen „Entwurf einer Mitteilung“, die versprach, oftmals gestellte Fragen zur EU-Taxonomie-Verordnung eindeutig zu beantworten. Leider sind nach Meinung der ÖGNI die Antworten schwach, teilweise widersprüchlich, und in manchen Themenbereichen treten noch mehr Fragen auf als zuvor.

. . . als auch die Renovierung von Bestandsimmobilien.
. . . als auch die Renovierung von Bestandsimmobilien. Gerald Pohl

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