Kunstwerte

Im Klinsch mit dem Fiskus

Ein Wiener Kunsthändler kämpft seit 20 Jahren gegen eine steuerliche Ungleichbehandlung. Jetzt steht er vor der Insolvenz.

Mehr als 40 Jahre hat sich der Wiener Kunsthändler Johannes Faber für künstlerische Fotografie engagiert. Jetzt steht sein Lebenswerk vor dem Aus. Seine Konten wurden leer geräumt und die Pension aufs Existenzminimum gepfändet. Die Insolvenz ist unabwendbar, wenn nicht rasch etwas passiert. Das liegt aber nicht an einem schlecht geführten Geschäft sondern an einem steuerrechtlichen Kuriosum made in Austria.

Konkret geht es um die Umsatzsteuer. In Österreich gilt für den Handel mit Kunst der reduzierte Steuersatz von 13 Prozent, außer bei Fotografie. Wenn es um den Verkauf von Passbildern geht, kann man das nachvollziehen, allerdings nicht, wenn es um Arbeiten von Künstlern wie Arnulf Rainer, Franz West, Erwin Wurm, Man Ray oder Helmut Newton geht. Niemand würde bezweifeln, dass es sich um Kunst handelt. Übrigens auch die EU nicht. Denn die listet in der Mehrwertsteuer-Richtlinie aus dem Jahr 2006 von Künstlern aufgenommene Fotografien mit einer Auflage von maximal 30 Abzügen als Kunst. Entsprechend können EU-Mitgliedsstaaten dafür den ermäßigten Steuersatz anwenden.

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