Richterin will Tierschützer-Zeugen nicht mehr hören

Tierschutzprozess Richterin kuendigt vorzeitiges
Tierschutzprozess Richterin kuendigt vorzeitiges(c) APA/HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)
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Die Richterin im Tierschützerprozess lehnt eine Befragung der 300 Zeugen der Verteidigung ab und will das Verfahren bereits im April abschließen. Die Tierschützer begrüßen das vorzeitige Ende des Prozesses.

Mehr als ein Jahr dauert der Tierschützerprozess am Landesgericht Wiener Neustadt bereits, nun könnte es rasch gehen: In einer Aussendung der Tierschützer heißt es, dass Richterin Sonja Arleth das Verfahren beschleunigen und noch im April abschließen will. Die Zeitersparnis wolle sie dadurch erreichen, dass sie die 300 Zeugen der Verteidigung nicht befragen werde.

Offenbar sollen auch jene Zeugen und Zeuginnen der Anklage, die von der Verteidigung noch nicht befragt worden sind, nicht mehr erneut in den Zeugenstand gerufen werden. Stattdessen werden die polizeilichen Abschlussberichte an verschiedenen Tagen bis 21 Uhr verlesen, auch für die Schlussplädoyers Anfang April sollen die Gerichtstage bis 21 Uhr verlängert werden. Danach gibt es Ende April nur noch die Urteilsverkündung.

Indiz für Freispruch

Der Hauptangeklagte Martin Balluch begrüßte den  vorgezogenen Abschluss des Verfahrens: "Dass der Prozess bereits nach der Anklagepräsentation endet, ohne dass die Verteidigung ihre Argumente vorzubringen braucht, sagt wohl alles." Beobachtern zufolge deutet die Tatsache, dass für Zeugen der Verteidigung keine Termine mehr vorgesehen werden, auf einen möglichen Freispruch hin.

Wolle die Vorsitzende keine Zeugen mehr hören und käme es dennoch zu einer Verurteilung, wäre das ein möglicher Nichtigkeitsgrund und das Urteil müsste wohl aufgehoben werden. "Einen derartigen handwerklichen Fehler würde eine Richterin nicht machen", sagte der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser.

Prozess seit mehr als einem Jahr

Seit 2. März 2010 müssen sich am Landesgericht 13 Tierschützer wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation nach §278a StGB verantworten, sieben davon werden weitere Delikte (unter anderem Nötigung und Tierquälerei) vorgeworfen.

(APA/Red.)

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