Prozess: Ex-RAF-Terroristen schweigen zu Buback-Mord

Prozess: RAF-Terroristen schweigen zu Buback-Mord
Prozess: RAF-Terroristen schweigen zu Buback-Mord(c) APN (Kurt Strumpf)
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Im Prozess gegen Verena Becker wegen des Attentats auf den deutschen Generalbundesanwalt Buback vor mehr als 30 Jahren verweigern drei Zeugen die Aussage.

Die ehemaligen deutschen RAF-Terroristen Günter Sonnenberg, Stefan Wisniewski und Rolf Heisler haben sich vor dem Oberlandesgericht Stuttgart nicht zum Mord am deutschen Generalbundesanwalt Siegfried Buback geäußert. Trotz eines emotionalen Appells, zur Aufklärung des Attentats vor mehr als 30 Jahren beizutragen, beriefen sie sich am Donnerstag auf ihr Auskunfts-Vverweigerungsrecht.

Sonnenberg und Wisniewski gelten als mögliche Mittäter des Mordanschlags. In Stuttgart steht die frühere RAF-Terroristin Verena Becker vor Gericht, die an der Planung und Organisation des Attentats beteiligt gewesen sein soll.

Richter appelliert an Gewissen

Der Vorsitzende Richter Hermann Wieland appellierte "im Namen der Gesellschaft und im Namen der Opfer" an die Ex-Terroristen, eine Aussage zu machen. "Es gibt über dem Recht der Strafprozessordnung auch andere Werte, nämlich eine Moral oder ein Gewissen."

Die Ex-Terroristen blieben jedoch bei ihrer schon vorher angekündigten Entscheidung, umfassend die Aussage zu verweigern. Sonnenberg gilt als derjenige, der wahrscheinlich das Motorrad steuerte, von dem aus Buback am 7. April 1977 erschossen wurde. Wer vom Rücksitz aus die Schüsse abfeuerte, ist bis heute ungeklärt. Nebenkläger Michael Buback ist überzeugt, dass es die angeklagte Verena Becker war. Hierfür hat der Prozess bisher jedoch keine Anhaltspunkte gegeben.

Sonnenberg, der von einigen Sympathisanten begleitet wurde, machte die Justiz für seinen Gesundheitszustand verantwortlich. Er hatte sich bei seiner Festnahme eine Schießerei mit Polizeibeamten geliefert und dabei einen Schuss in den Kopf bekommen. Wegen der Schießerei war er zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. 1992 wurde Sonnenberg freigelassen.

Gegen Wisniewski führt die deutsche Bundesanwaltschaft seit 2007 ein Ermittlungsverfahren wegen des Mordes an Buback, nachdem Ex-Terrorist Peter-Jürgen Boock den 57-Jährigen als möglichen Schützen genannt hatte. Die Indizien hierfür reichten aber bisher nicht für eine Anklage aus.

Am Rande des Prozesses kam es zu einer kleineren Solidaritätskundgebung: Eine Handvoll meist jugendlicher Sympathisanten entrollte vor dem Gerichtsgebäude Transparente, unter anderem mit der Aufschrift "Keine Zusammenarbeit mit Justiz und Staatsapparat". Am Nachmittag entrollten Unterstützer ein Transparent im Gerichtssaal. Sie wurden vorläufig festgenommen.

(Ag.)

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