Neuer Mafia-Paragraf und Lobbyistengesetz kommen

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Nach dem Tierschützerprozess will Karl das Gesetz präzisieren, auf Interessensvertreter warten strengere Regeln und ein eigenes Register. Wie die Norm künftig genau ausschauen wird, kann man noch nicht sagen.

Wien. Auch wenn die Tierschützer in erster Instanz freigesprochen wurden, will die Kritik am sogenannten „Mafia-Paragrafen“ nicht verstummen: Der „Gummiparagraf“ könne so gebogen werden, dass auch Organisationen zum Handkuss kommen, die nicht gerade dem Bild der klassischen Mafia entsprechen. Justizministerin Beatrix Karl lässt den Prozess nun evaluieren, klar ist aber bereits, dass es Veränderungen in diesem Punkt geben soll. „Es wird auf eine Präzisierung hinauslaufen“, bestätigte Karls Büro am Dienstag der „Presse“.

Wie die Norm künftig genau ausschauen wird, kann man im Ministerium noch nicht sagen. Es gilt schließlich, sich mit dem Koalitionspartner in der Sache kurzzuschließen. Die SPÖ hat freilich bereits mehrfach betont, den Mafia-Paragrafen adaptieren zu wollen. Der rote Justizsprecher Hannes Jarolim sprach sogar von einer „Verpflichtung des Gesetzgebers einzuschreiten“, wenn die Justiz das Gesetz anders auslegen möchte, als es das Parlament gewollt habe. Jarolim will im Gesetz klarstellen, dass der Mafia-Paragraf bei Organisationen, die für gesellschaftlich anerkannte Werte wie etwa Menschenrechte und Tierschutz eintreten, nicht gilt. Eine weitere von Experten ins Spiel gebrachte Variante ist jene, dass man im Gesetz festhält, dass nur auf Profit ausgerichtete Organisationen bestraft werden. Momentan spielt dies keine Rolle.

Die Tierschützer waren daher vom Landesgericht Wiener Neustadt auch nicht freigesprochen worden, weil sie ohne Profitabsicht handelten, sondern weil sich die von der Staatsanwaltschaft behaupteten Taten nicht beweisen ließen. Der Staatsanwalt hat gegen den Freispruch Berufung angemeldet. Justiz-Insider rechnen aber eher nicht damit, dass die Berufung tatsächlich eingebracht wird. Der Prozess wird jedenfalls nun auch Forschungsgegenstand: Das Institut für Ethik und Wissenschaft an der Universität Wien will den Prozess beleuchten. Neben den rechtlichen Aspekten soll dabei untersucht werden, welche Auswirkungen der Prozess auf die Zivilgesellschaft hat.

Im Justizministerium feilt man indes noch an ganz anderen Novellen: So steht die Präsentation des neuen Lobbyistengesetzes unmittelbar bevor. Fix ist, dass es ein Register geben soll. Wer darin nicht aufscheint und trotzdem lobbyiert, muss mit Verwaltungsstrafen rechnen. Und wer sich als registrierter Interessensvertreter daneben benimmt, kann von der Liste fliegen und wird ebenfalls mit Strafen bedacht. In Diskussion ist noch, ob und inwieweit Lobbyisten auch selbst als Parlamentarier tätig werden dürfen. Möglich ist hier eine Differenzierung, wonach Vertreter gesetzlicher Interessensvertretungen, also etwa der Arbeiter- oder Wirtschaftskammer, weiterhin in den Nationalrat dürfen.

Nachgedacht wird im Ministerium auch darüber, welche strafrechtlichen Regeln man für die Politiker selbst aufstellt. Im Zuge der Affäre um den zurückgetretenen Europaabgeordneten Ernst Strasser wiesen Juristen darauf hin, dass für Mandatare im Nationalrat sehr lockere Regeln gelten. So können sie etwa strafrechtlich nicht belangt werden, wenn sie gegen Geld parlamentarische Anfragen stellen oder anderweitig Lobbying betreiben. Nur wenn sich Mandatare für eine Stimmabgabe im Nationalrat oder für das Fernbleiben bei einer Sitzung bezahlen lassen, können sie verurteilt werden.

Ante portas sind zudem Regeln für eine stärkere Transparenz von Nebeneinkünften bei Abgeordneten. Die SPÖ zeigt hier offen Sympathien für das deutsche Modell. In diesem müssen die Mandatare sagen, für wen sie arbeiten. Die Summe des Nebenverdiensts wird aber nicht präzise angegeben. Der Abgeordnete sagt, in welche Gehaltsklasse (1000 bis 3500 Euro, bis 7000 Euro oder mehr) seine Einkünfte fallen. Auch die Parteienfinanzierung könnte transparenter werden. Die ÖVP, bei diesem Thema jahrelang sehr zögerlich, könnte nun doch grünes Licht für eine Reform geben.

Kinder: Kein Besuch, höherer Unterhalt?

Noch keinen Termin gibt es für die nächste Verhandlungsrunde zwischen Justizministerin Karl und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) im Familienrecht. Letztere präzisierte aber am Dienstag ihre neuen Forderungen. So solle ein Elternteil, der von seinem Besuchsrecht bei Kindern nicht Gebrauch macht, quasi zur Strafe höhere Unterhaltszahlungen leisten müssen. Überdies fordert Heinisch-Hosek mehr Rechte für homosexuelle Paare. Ausständig seien hier etwa die Möglichkeiten der künstlichen Befruchtung oder der Adoption von Kindern.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.05.2011)

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