Miklau: „Wäre rechtsstaatlicher Super-GAU“

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Roland Miklau, Präsident der Juristenkommission, warnt vor manchen Politikerideen zur Kontrolle von Staatsanwälten. Zu verbessern sei in der Justiz aber sehr wohl einiges.

Die Presse: Die Frühjahrstagung der Juristenkommission widmet sich in dieser Woche dem Vertrauensverlust in der Justiz. Ist der Vertrauensverlust berechtigt?

Roland Miklau: Ob er nun berechtigt ist oder nicht, es gibt ihn. Und es ist müßig, im Nachhinein darüber zu reden, wer schuld ist. Bei der Dauer von Verfahren und auch bei der Darstellung der Ermittlungen in der Öffentlichkeit hat es Mängel gegeben. Es waren Kommunikationsmängel zwischen der Justiz, den Justizbehörden, dem Ministerium und den Medien festzustellen.

Was würden Sie der neuen Justizministerin konkret raten, damit sie das Vertrauen wiedeherstellen kann?

Es darf nicht einen Kabinettschef geben, der die Ministerin abschirmt und selbst nicht der Kommunikativste ist, aber alles an sich zieht. Es sollte wieder innerhalb des Ministeriums und insgesamt in der Justiz einen kooperativen Stil geben.

Sie spielen mit Ihrer Kritik auf Georg Krakow, Kabinettschef von Claudia Bandion-Ortner, an?

Ja.

Diskutiert wird auch immer das Weisungsrecht der Justizministerin über die Staatsanwaltschaft. Soll sie dieses behalten?

Die Staatsanwaltschaft ist in einem Emanzipationsprozess vom Ministerium. Sie ist nicht dabei, sich abzunabeln, aber sie will sich von einer Gängelung in Einzelstrafsachen immer mehr fernhalten. Nun gibt es verschiedene Modelle in der Diskussion, etwa eine weitere Einschränkung des Weisungsrechts, die Schaffung eines Bundesstaatsanwalts oder ein Kollegium der vier leitenden Oberstaatsanwälte. Ich bin offen für jede Diskussion. In allen Fällen muss eine Verantwortlichkeit der Weisungsspitze gegenüber dem Parlament gegeben sein. Für ganz falsch hielte ich es aber, einen Unterausschuss im Parlament einzurichten, der die Staatsanwaltschaften laufend kontrolliert. Ein Eingreifen der Politik in dieser Form hielte ich für einen rechtsstaatlichen Super-GAU.

Warum, glauben Sie, fordern mehrere Politiker einen Unterausschuss, der die Staatsanwälte kontrolliert?

Weil sie den Eindruck haben, sie wissen nicht gut genug, wie Staatsanwälte arbeiten. Dieses Anliegen ist verständlich. Aber es wäre ja geradezu widersinnig, auf der einen Seite das Weisungsrecht der Justizministerin einschränken zu wollen und auf der anderen Seite Politiker, die sehr viel weniger von der Justiz verstehen, zu Oberkontrolloren der Staatsanwaltschaft machen zu wollen.

Richter und Staatsanwälte fordern einen Rat der Gerichtsbarkeit, der über Personalfragen entscheidet. Inwieweit mischt sich die Politik bei Personalfragen in der Justiz tatsächlich ein?

Ich glaube, dass die parteipolitische Zuordnung in der Justiz eine geringere Rolle spielt als anderswo. Bei manchen Leiterbesetzungen wird vielleicht auch auf die politische oder ideologische Nähe geschaut. Aber die Parteipolitik im engeren Sinn, also die Mitgliedschaft in einer Partei, spielt selbst im Justizministerium fast keine Rolle. Ich beobachte allerdings, dass die Sonderstellung der Justiz in dieser Hinsicht etwas nachgelassen hat. Diese Entwicklung gefällt mir nicht.

Ein Thema bei der Tagung der Juristenkommission wird auch eine Studie zur neuen, seit 2008 geltenden Strafprozessordnung sein. Welche Erkenntnisse gibt es dabei?

Das Ergebnis sagt, dass sich im Ablauf der Verfahren weniger verändert hat, als man glauben würde. Die im Vorhinein geäußerten Befürchtungen wie etwa ein überbordender Rechtsschutz haben sich nicht bestätigt, eher im Gegenteil: Von den Rechtsschutzmöglichkeiten wird in der Praxis zu wenig Gebrauch gemacht. Eine Ausnahme sind nur die Opferschutzmöglichkeiten, die sehr stark ausgebaut wurden.

Wie fällt das Gesamtresümee aus?

Insgesamt ist die Umstellung bewältigt worden. Das Personal der Staatsanwaltschaft ist um 50 Prozent aufgestockt worden, wodurch viele junge, unerfahrene Staatsanwälte dazugekommen sind. Das hat Vorteile, aber auch den Nachteil, dass im Einzelfall die mangelnde Erfahrung der Staatsanwälte zu Verzögerungen oder unzulänglichen Emittlungschritten führen kann. Und diese Umstellungsschwierigkeiten sind noch immer nicht ganz bewältigt.

Zur Person

Roland Miklau (69) studierte Jus an der Uni Wien und Politikwissenschaften in Kansas/USA. Nach der Tätigkeit in einer Rechtsanwaltskanzlei schlug Miklau den Weg zum Richter ein. Ab 1970 war Miklau im Justizministerium tätig, 1987 wurde er Leiter der Straflegislativsektion, 1991 Sektionschef. 2006 ging Miklau in den Ruhestand, aber auch seither hat er verschiedenste Aufgaben im Rechtsleben inne. So ist er Präsident der Österreichischen Juristenkommission, die Vertreter aller juristischen Berufsgruppen zu ihren Mitgliedern zählt.

Die Frühjahrstagungder Juristenkommission findet von Donnerstag bis Samstag in Attersee (Oberösterreich) statt. Zahlreiche Experten debattieren über das Thema „Strafverfolgung auf dem Prüfstand“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.05.2011)

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