ORF-Skinhead-Reportage: Verfahren wurde eingestellt

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ORF-Skinhead-Reportage: Verfahren wurde eingestellt(c) APA/GEORG HOCHMUTH (GEORG HOCHMUTH)
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Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen ORF-Redakteur Ed Moschitz eingestellt. Die Ermittlungen gegen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache laufen noch.

Am Montag hat der ORF-"Am Schauplatz"-Reporter Ed Moschitz im Rechtstreit um eine Reportage über jugendliche Skinheads vor Gericht einen Etappensieg errungen. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat das Ermittlungsverfahren gegen Moschitz wegen Anstiftung zur Wiederbetätigung eingestellt. Die Vorwürfe hatte FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache erhoben, nachdem das "Am Schauplatz"-Team am 12. März 2010 mit zwei rechten Glatzköpfen bei einer Wahlveranstaltung der FPÖ in Wiener Neustadt gedreht hatte.

Der Vorwurf, wonach Moschitz bei seiner Sozialreportage "Am rechten Rand" die beiden Protagonisten Philipp R. und Kevin M. dazu angestiftet hat, die rechte Hand zum Hitlergruß zu erheben oder die Worte "Sieg Heil" zu rufen, ist für die Strafverfolgungsbehörde somit abgeschlossen.

Nach wie vor offen ist laut Behördensprecher Erich Habitzl noch der Vorwurf der Beweismittelfälschung. Die Staatsanwaltschaft hat bezüglich der Bänder bereits zwei Gutachten eingeholt. Diese sollen klären, ob ein Nazi-Sager von einem der beiden Protagonisten im Nachhinein entfernt wurde.

Laufende Ermittlungen gegen Strache

Erich Habitzl bestätigte weiters, dasse die Ermittlungen gegen Heinz-Christian Strache noch laufen. Der FPÖ-Chef hatte Moschitz der Anstiftung zur Wiederbetätigung bezichtigt und auch den Vorwurf in den Raum gestellt, dass der ORF die Bänder im Nachhinein manipuliert hat.

Die Staatsanwaltschaft nahm deswegen Ermittlungen wegen möglicher falscher Beweisaussage und Verleumdung auf.

Strache zufolge hätten die Jugendlichen einschlägige Slogans gesagt. Er konnte sich später nicht entscheiden, "Sieg Heil" oder "Heil Hitler" vernommen zu haben.

Am Tag nach dem Dreh, sprich am 13. März 2010, wurde die Originalkassette von der Polizei in Wiener Neustadt sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft ließ einen Gutachter zwei Untersuchungen anstellen, die jedoch keine Manipulation entdecken konnte.

In weiterer Folge kam es auch zu rechtlichen Scharmützeln zwischen ORF und der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, die die Höchstgerichte bemühten. Die Staatsanwaltschaft verlangte die Herausgabe aller Bänder der wochenlangen Dreharbeiten. Nach einer versuchten Beschlagnahmung durch die Behörde entschied schließlich der Oberste Gerichtshof (OGH), dass die Bänder durch das Redaktionsgeheimnis geschützt sind.

(APA)

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