Pensionen: Fragen und Antworten

Wann gehen die Österreicher in Pension, und was kostet das System den Staat? Fragen und Antworten zum Thema Pension in Österreich.

Wann gehen die Österreicher in Pension?

Männer gehen laut Berechnung der OECD im Schnitt mit 58,9 Jahren in Pension, Frauen mit 57,5. Im Vergleich mit anderen OECD-Ländern ist das besonders früh. Im Schnitt liegt das tatsächliche Pensionsantrittsalter hier bei Männern bei 63, 3 Jahren, bei Frauen bei 62,4.

Das gesetzliche Antrittsalter in Österreich ist bei Frauen das vollendete 60., bei Männern das 65. Lebensjahr. Ab 2024 wird das Regelpensionsalter für Frauen schrittweise jenem für Männer angepasst.

Wie hoch ist die durchschnittliche Pension?

Im Jahr 2010 hatten männliche Pensionisten eine durchschnittliche Alterspension von 1460 Euro, Pensionistinnen von 863 Euro (ohne Zulagen und Zuschläge). Männliche Invaliditäts-Pensionisten bekamen durchschnittlich 1085 Euro, weibliche 594 Euro.

Wie hoch ist die Pension mindestens?

In der Pensionsversicherung ist keine "Mindestpension" vorgesehen. Es gibt aber eine Ausgleichszulage für niedrige Pensionen, die ein gewisses Mindesteinkommen sichern soll. Die Ausgleichszulage steht Alleinstehenden mit einem monatlichen Einkommen von weniger als 793 Euro und Ehepaare mit weniger als 1.189,56 Euro zu (Stand 2011).

Wie viel kostet das Pensionssystem den Staat?

Die Pensionskommission hat dazu zuletzt verschiedene Berechnungen vorgelegt. Die Hauptberechnung, die auf Annahmen von Statistik Austria und Wirtschaftsforschern beruht, geht davon aus, dass der Staat 2060 4,5 Prozent des BIP für die Pensionen aufwenden wird müssen. Allerdings wurde auf Druck der Arbeitnehmervertreter in den letzten Wochen ein weiteres Szenario berechnet, das von einer höheren Produktivität ausgeht und somit am Ende des Prognosezeitraums nur noch einen Aufwand von 2,6 Prozent ergibt. Derzeit liegt der Wert bei 2,9 Prozent des BIP.

Welche Rolle spielen betriebliche und private Altersvorsorge?

Neunzig Prozent der Pensionszahlungen kommen vom Staat (erste Säule), der Rest verteilt sich auf die zweite (Direktzusagen von Firmen, Pensionskassen, betriebliche Kollektivversicherungen, Abfertigung neu) und die dritte Säule (private Vorsorge). Im Jahr 2010 hatte knapp jeder fünfte unselbstständig Erwerbstätige (19,4 Prozent) eine Anwartschaft auf eine Pensionskassenpension. 54 Prozent der 14-30-jährigen sorgen laut einer aktuellen Umfrage privat vor.

Darf man in der Pension etwas dazuverdienen?

In der normalen Alterspension darf man unbegrenzt dazuverdienen. Bei vorzeitiger Pension darf bis zur Geringfügigkeitsgrenze (derzeit 374,02 brutto monatlich) dazuverdient werden, bei einem darüberliegenden Zusatzverdienst fällt die Pension für das jeweilige Monat weg. Invaliditätspensionisten wird ein Teil der Pension gestrichen, wenn sie mehr als geringfügig dazuverdienen und das Gesamteinkommen im Monat über 1.049,65 Euro brutto liegt. Bei einem Gesamteinkommen zwischen  1.049,65 und  1.574,52 Euro wird die Pension um 30 Prozent gekürzt, zwischen 1.574,52 und 2.099,29 Euro um 40 Prozent, ab 2.099,29 Euro um 50 Prozent.

Welche Arten von vorzeitigen Pension gibt es?

Langzeitversichertenpension („Hacklerregelung"):
Frauen, die über 40 Beitragsjahre verfügen, können mit 55 abschlagsfrei in den Ruhestand treten. Männer, die 45 Beitragsjahre aufweisen, dürfen mit 60 in die Pension. Bei Beamten sind (für beide Geschlechter) 40 Beitragsjahre nötig, um in den Genuss der Hacklerregelung zu kommen. Das gilt allerdings nur noch bis Ende 2013. Ab Anfang 2014 wird das Antrittsalter mit einem Schlag für beide Geschlechter um je zwei Jahre angehoben.

Schwerarbeiterregelung:
Die Schwerarbeiterregelung soll Personen, die besonders anstrengenden Berufen nachkommen, zu Gute kommen. Sie sieht grundsätzlich die Möglichkeit vor, mit 60 mit dem begünstigen Abschlag von 1,8 Prozent pro Jahr in den Ruhestand treten zu können. Voraussetzung ist das Vorliegen von 45 Versicherungsjahren und dass während der letzten 20 Jahre vor dem Pensionsantritt 10 Jahre Schwerarbeit geleistet wurden.

Nachtschichtschwerarbeiterpension:
Personen, die unter das Nachtschwerarbeitgesetz fallen, können mit 57 (Männer) bzw. 52 (Frauen) in den Ruhestand treten. Voraussetzung ist, dass sie während der vergangenen 30 Jahre mindestens 15 eine besonders belastende Tätigkeit ausgeübt haben oder während ihrer gesamten Tätigkeit 20 entsprechende Jahre aufweisen. Der Abschlag beträgt 4,2 Prozent pro Jahr, maximal aber 15 Prozent.

Invaliditätspension:
Die Invaliditätspension kommt grundsätzlich dann zum Einsatz, wenn ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fähig ist, einer entsprechenden Tätigkeit nachzugehen.
Ein Mindestalter für den Antritt gibt es nicht. Allerdings muss eine gewisse Beitragszeit vorgewiesen werden. Die Abschläge liegen bei 4,2 Prozent pro Jahr, der Maximalabschlag wurde zuletzt von 15 auf auf 13,8 Prozent gesenkt.

Pensionskorridor:
Via Pensionskorridor ist für Männer ab dem 62. Lebensjahr der Pensionsantritt möglich, sofern 37,5 Versicherungsjahre vorliegen. Diese Pensionsform ist die Nachfolgerin der klassischen Frühpension. Die Abschläge von 4,2 Prozent jährlich vor dem Regelpensionsalter 65 werden zum jeweils geltenden Verlustdeckel (Höchstabschlag gegenüber dem alten günstigeren Pensionssystem) addiert.

Was sind die aktuellen Pläne der Regierung?

Im Arbeitspaket der Regierungsklausur vom Mai 2011 heißt es zum Thema Pensionen:

"Die Bundesregierung bekennt sich zu einer nachhaltigen Finanzierung des staatlichen Umlagesystems zur Erhaltung der Lebensstandardsicherung im Alter. Hiezu ist ein langfristiges Monitoring unerlässlich. Pensionsaufwendungen aus öffentlichen Mitteln sind
zu berücksichtigen (inklusive zweite und dritte Pensionssäule). Die Maßnahmen des BBG 2011 sind zu beobachten und in das Gesamtmonitoring miteinzubeziehen. Das faktische Pensionsantrittsalter
soll an das Regelpensionsalter herangeführt werden."

Konkrete neue Reformpläne liegen derzeit nicht vor.

(Red.)

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