Kopfbedeckungen sind sowohl im Führerschein als auch im Pass erlaubt. Niko Alm könne vielleicht sogar einen Pass mit Nudelsiebfoto bekommen, heißt es aus dem Innenministerium.
Der Wiener Unternehmer hat sich für seinen Führerschein mit einem Nudelsieb auf dem Kopf ablichten lassen - offenbar braucht er dafür gar nicht die Ausnahmeregel, dass es sich um eine religiöse Kopfbedeckung handeln muss: Zwar ist in Info-Foldern zum Scheckkartenführerschein die Rede davon, dass die Bilder den Passbildkriterien entsprechen müssen, die Durchführungsverordnung, die das Vorgehen der Behörden regelt, schreibt aber dazu keine expliziten Regeln vor.
Im Fall Alms war die Erkennbarkeit gewährleistet, sagte Manfred Reinthaler von der Pressestelle der Wiener Polizei. "Das Nudelsieb ist auf den ersten Blick ja gar nicht erkennbar." Insofern habe das Verkehrsamt den Führerschein genehmigt. Mit religiösen Beweggründen habe dies nichts zu tun gehabt. Allerdings sei auch bisher noch kein Fall anderer Führerscheinwerber bekannt, die ihre Kopfbedeckungen einfach so durchsetzen wollten.
In den Bestimmungen für das Führerscheinfoto wird meist auf das Passgesetz verwiesen, das eindeutige und detaillierte Regelungen zur Größe des Bildes, des Kopfes, der Kopfneigung, der Frisur und eben zur Kopfbedeckung beinhaltet: "Kopfbedeckungen sind nicht erlaubt, Ausnahmen sind aber aus religiösen Gründen zulässig. In diesem Fall gilt: das Gesicht muss von der unteren Kinnkante bis zur Stirn erkennbar sein. Es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen."
Allerdings ist auch hier denkbar, dass ein Fall "Alm" eintritt: "Man müsste den Einzelfall prüfen", sagte Innenministeriums-Sprecher Rudolf Gollia. "Ausschließen würde ich es nicht. Es ist nicht sehr klar geregelt, was religiöse Gründe sind."
(APA)