Kunstuni Graz: Krimi um Rektorswahl geht weiter

Kunstuni Graz Krimi Rektorswahl
Kunstuni Graz Krimi Rektorswahl(c) APA (Kug/Wenzel)
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Das Ministerium hat den Dreiervorschlag des Senats aufgehoben. Seit über einem Jahr kämpfen Senat und Uni-Rat um die Besetzung des Rektorpostens. Vorläufig hat die Uni ein Interims-Rektorat.

An der Kunstuniversität Graz (KUG) heißt es in Sachen Rektorswahl zurück an den Start: Das Wissenschaftsministerium hat den Dreiervorschlag des Senats aufgehoben. Die am Donnerstag veröffentlichte Begründung: Man sei "nach eingehender Prüfung" zum Schluss gelangt, dass "mindestens eine Person der zur Auswahl gestandenen Kandidaten, die gleich gut oder besser qualifiziert war, im Dreiervorschlag des Senats nicht enthalten war". Der Senat muss nun einen neuen Vorschlag erstellen.

Der Krimi um die Rektorswahl dauert nun schon ein Jahr, wobei sich Senat und Uni-Rat gegenseitig Steine in den Weg legten: Rektor Georg Schulz hatte sich bereits im Herbst 2010 der abgekürzten Wiederwahl gestellt, war jedoch am Votum des Uni-Senates gescheitert. Im April dieses Jahres hat der Senat einen Dreiervorschlag erstellt, in dem Schulz nicht berücksichtigt wurde. Diesen wiederum hätte der Unirat gerne als alten neuen Rektor gesehen - der Rat weigerte sich, aus dem Vorschlag einen neuen Rektor zu wählen.

Derzeit Interims-Rektorat

Das Wissenschaftsministerium entschied nun quasi zugunsten des Rats: Ein Dreiervorschlag müsse laut Gesetz die drei am besten geeigneten Personen enthalten. "Der Vorschlag wurde dem Unirat zur Auswahl einer Person als Rektor vorgelegt, dieser hat aber keine Wahl getroffen mit der Begründung, der Dreiervorschlag würde aus allen infrage kommenden Kandidaten nicht entsprechend dem Gesetz die drei Bestqualifizierten enthalten", hieß es in der Entscheidung.

An der KUG leitet derzeit ein Interims-Rektorat aus zwei der bisher drei Vizerektoren - Robert Höldrich und Eike Straub - die Geschicke. Schulz selbst hatte angekündigt, mit 1. Oktober ein Forschungsfreisemester anzutreten, stehe aber für den Fall, dass die Entscheidung letztlich doch zu seinen Gunsten ausfallen sollte, für eine Wahl weiterhin zur Verfügung.

(APA)

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