Assistenzeinsatz: Streifentätigkeit des Heeres endet

Assistenzeinsatz Streifentaetigkeit Heeres endet
Assistenzeinsatz Streifentaetigkeit Heeres endetAPA
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Statt den geplanten zehn Wochen dauerte der Assistenzeinsatz an der Ostgrenze Österreichs dann doch 1112 Wochen. Am 15. Dezember endet die Streifentätigkeit des Bundesheeres.

Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs hat die österreichisches Bundesregierung am 4. September 1990 den Assistenzeinsatz des Bundesheeres an der Ostgrenze beschlossen. Dieser sollte zunächst 10 Wochen dauern, geworden sind daraus 1112 Wochen. Ende dieses Jahres, am 15. Dezember läuft der Assistenzeinsatz endgültig aus.

Der Einsatz hatte gleich am ersten Tag nach dem Ministerratsbeschluss begonnen. Das Einsatzgebiet erstreckt sich zunächst von Deutsch Jahrndorf im Nordburgenland bis nach Lockenhaus im Bezirk Oberpullendorf und wurde nach und nach vergrößert. Am 21. Dezember 1999 wurde das Überwachungsgebiet bis nach Hohenau entlang der March in Niederösterreich erweitert. Der im Burgenland zu überwachende Abschnitt war insgesamt 370 Kilometer lang, etwa 100 Kilometer entfielen auf Niederösterreich.

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30 Schuss Munition zu "Notwehrzwecken"

Die Soldaten waren anfangs mit einem Sturmgewehr und 30 Schuss Munition zu "Notwehrzwecken" ausgerüstet. Außerdem verfügten sie über Nachtsichtgeräte. Die Soldaten erhielten für den Einsatz zudem höhere Taggelder: 65 Schilling für Chargen und Wehrmänner im Präsenzstand, 100 Schilling für Zeitsoldaten und für Berufs-Offiziere und Unteroffiziere ja nach Gebührenstufe.

Abhaltung illegaler Grenzgänger

Ziele des Einsatzes waren die Abhaltung illegaler Grenzgänger bzw. deren Aufgreifung. Dabei kontrollierte die Gendarmerie bzw. die Polizei an den Grenzübergängen die Ein- und Ausreise. Das Bundesheer überwachte die grüne und blaue (Wasser) Grenze abseits der Grenzkontrollstellen. Vor der Schengenerweiterung hatten die Soldaten das Recht, Personen anzuhalten, deren Identität festzustellen, sie zu durchsuchen und festzunehmen. Auch der Schusswaffengebrauch war zur Notwehr und Nothilfe vorgesehen.

Seit Öffnung der Schengengrenze und dem Wegfall der Kontrollen am 21. Dezember 2007 waren diese Befugnisse rechtlich nicht mehr gegeben. Die Aufgabe der Soldaten beschränkte sich seit dem darauf, zu "beobachten" und der Polizei "Meldungen zu machen". Der Einsatz des Militärs nach Fall der Schengengrenze wurde von namhaften Juristen auch immer wieder als verfassungswidrig kritisiert.

Zahlensalat: Aufgriffe und Soldaten

Der erste Aufgriff ereignet sich am zweiten Tag des Assistenzeinsatzes, am 5. September 1990, an der Grenze zu Ungarn im Raum Siegendorf. Aufgegriffen wurde allerdings kein Flüchtling, sondern ein Journalist der Arbeiterzeitung, der der Polizei übergeben wurde. Die ersten illegalen Grenzgänger wurden am nächsten Tag im Raum Nickelsdorf und Klingenbach aufgegriffen. Der zahlenmäßig größte Aufgriff mit 77 Illegalen ereignet sich am 24. Oktober 1991 bei Nikitsch.

Die Anzahl der eingesetzten Soldaten bewegte sich zwischen 1200 Ende des Jahres 1995 und fallweise mehr als 2200 von 1999 bis 2002. Die Einsatzdauer betrug im Durchschnitt sechs Wochen. Die Soldaten waren zu Fuß, mit dem Fahrrad, fallweise mit Pferden und auch mit Booten an der March unterwegs. Da die meisten illegalen Grenzübertritte in die Nachtstunden fielen, wurden in der Nacht doppelt so viele Soldaten eingesetzt wie tagsüber.

Zufriedenes Resümee

Seit September 1990 sind Soldaten des Bundesheeres in Ostösterreich im Assistenzeinsatz. Vor dem Hintergrund des zu Ende gehenden Bundesheer-Assistenzeinsatzes ziehen die Chefs von Exekutive und Bundesheer im Burgenland ein positives Resümee. "Rückblickend betrachtet war die Aufgabe sicher für das Militärkommando fordernd", so Militärkommandant Petermann. Aber man habe keine Probleme gehabt, sie zu bewältigen. "Die Zusammenarbeit mit dem Bundesheer ist für mich als Sicherheitsdirektor die reinste Freude", meinte Erhard Aminger. Beim Heer handle es sich "um eine sehr professionelle Organisation. Ich habe niemals Anlass gehabt, meine Weisungsbefugnis unter Beweis stellen zu müssen."

(APA)

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