Beamtenpensionen: Der Rechnungshof rüffelt Wien und Tirol

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Durch einheitlichere Systeme wurden langfristige Einsparungen von 476 der vom Kontrollorgan vorgegebenen 714 Millionen Euro erreicht. Zu diesem Schluss kommen die Kontrollore des Rechnungshofes.

Wien. Bei der Harmonisierung der Pensionssysteme von Beamten in den Bundesländern und in den Gemeinden gibt es Fortschritte, zwei Bundesländer sind aber Nachzügler, nämlich Wien und Tirol. Zu diesem Schluss kommen die Kontrollore des Rechnungshofes in ihrem jüngsten Bericht zur Verwaltungsreform („Die Presse“ berichtete über insgesamt 599 Vorschläge des Rechnungshofs bereits am 2. Dezember). Die Prüfer attestieren bei der Angleichung der Pensionssysteme von Landes- und Gemeindebeamten an die der Bundesbeamten in den vergangenen Jahren immerhin „konkrete Umsetzungserfolge“. Für Mitarbeiter, die neu in den Bundesdienst eintreten, gibt es seit dem Jahr 2005 den Umstieg auf ein neues Modell („Pensionskonto“), das auch für Beschäftigte in der Privatwirtschaft und Vertragsbedienstete in der öffentlichen Verwaltung gilt.

Das Kontrollorgan hat die von 2008 bis zum heurigen September vorgenommenen Reformen auch konkret beziffert. Ursprünglich hat der Rechnungshof das Sparpotenzial hochgerechnet bis zum Jahr 2046 durch eine Harmonisierung der diversen Pensionsrechte mit insgesamt 714 Millionen Euro beziffert. Durch Neuregelungen in Vorarlberg, der Steiermark, dem Burgenland und in Kärnten seien 476 Millionen Euro an möglichen Einsparungen bis 2046 bereits realisiert worden, wird im aktuell vorliegenden Prüfbericht bilanziert.

Die Änderung der Pensionssysteme für Landes- und Gemeindebeamte war grundsätzlich im Zuge des Finanzausgleichs im Herbst 2007 mit der damaligen Bundesregierung vereinbart worden. Allerdings hinken vor allem zwei Bundesländer bei der Umsetzung nach wie vor hinterher: „Dies betrifft insbesondere Wien und Tirol“, wird deswegen jetzt von den Kontrolloren des Rechnungshofes beanstandet. So gibt es für Wiener Beamte vor allem eine längere Übergangsfrist bis 2042 bei der Angleichung des Pensionssystems an jenes für neue Bundesbedienstete und an Sozialversicherte in der Privatwirtschaft. Für Bundesbeamte gibt es hingegen einen Übergangszeitraum, der im Jahr 2028 ausläuft.

Außerdem sieht der Rechnungshof für den Übergangszeitraum noch einen „Harmonisierungsbedarf“ in den Bundesländern Oberösterreich, Salzburg und der Steiermark. Insgesamt liegt bei den Landesbeamten das tatsächliche Pensionsantrittsalter zwischen 57 und 61,7 Jahren und damit unter dem auf Bundesebene für weibliche und männliche Beamte vorgesehenen gesetzlichen Pensionsalter von 65 Jahren.

Zwischen 2268 und 3595 Euro Pension

Zwar räumen die Prüfer ein, dass in den vergangenen Jahren vorgenommene Pensionsreformen für die Beamten in den einzelnen Gebietskörperschaften „in unterschiedlichem Ausmaß“ zu einer höheren Gerechtigkeit bei den Leistungen und Beiträgen geführt haben. Allerdings würden die Beamtenpensionen in den Ländern teilweise noch deutlich über jenen vergleichbarer Bundesbeamter im Ruhestand liegen. So gäbe es in der Endstufe der Reformen bei einem Akademiker im Ruhestand eine Differenz der monatlichen Pension zwischen brutto 2268 Euro und 3594 Euro. Das macht hochgerechnet bis zum Tod eine ordentliche Summe aus: Der Rechnungshof hat einen Unterschied zwischen 498.400 Euro und 966.100 Euro errechnet.

Im Zuge der nun der von der rot-schwarzen Regierung geplanten Schuldenbremse macht vor allem die Volkspartei Druck, die ausständigen Reformen bei den Pensionen der Landesbeamten endlich in Angriff zu nehmen. Konkrete Maßnahmen gibt es diesbezüglich allerdings noch nicht. Unmittelbar für den Landesbereich geltende Beschlüsse können die Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP auf Bundesebene jedoch nicht fassen.

Darüber hinaus empfiehlt der Rechnungshof einmal mehr, endlich Neuregelungen bei weiteren Sonderpensionsrechten vorzunehmen. Dies betrifft die ausdrücklich im aktuellen Prüfbericht angeführten Pensionsrechte der Eisenbahner, bei der Nationalbank und beim ORF. Bei Eingriffen per Gesetz gibt es allerdings verfassungsrechtliche Bedenken.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.12.2011)

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