Ministerrat beschließt sprachliche Frühförderung

Sprachliche Fruehfoerderung Beschluss Dienstag
Sprachliche Fruehfoerderung Beschluss Dienstag(c) Clemens Fabry
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Die Kosten werden zwischen Bund und Ländern eins zu eins aufgeteilt. Die Länder haben bis September Zeit, die Vereinbarung zu ratifizieren.

Die 15a-Vereinbarung für die sprachliche Frühförderung für Kinder ist am Dienstag im Ministerrat beschlossen worden. Die Kosten werden zwischen Bund und Ländern eins zu eins aufgeteilt, wobei der Beitrag des Bundes für die Jahre 2012 bis 2014 maximal je fünf Millionen Euro beträgt. Die Länder haben bis September Zeit, die Vereinbarung zu ratifizieren - geschieht das nicht, bekommt das jeweilige Land das Geld nicht, heißt es aus dem Integrationsstaatssekretariat.

Die Regierung hatte 2011 die Mittel für die Frühförderung auslaufen lassen. ÖVP-Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz konnte für 2012 bis 2014 schließlich wieder Geld herausschlagen. Kurz geht davon aus, dass alle Länder die Vereinbarung ratifizieren werden, es gehe um die Kinder. "Integration kann nicht früh genug beginnen." Ziel ist es laut Entwurf, Kinder zwischen drei und sechs Jahren, die über mangelnde Deutschkenntnisse verfügen und "insbesondere jene mit nichtdeutscher Muttersprache", in Kinderbetreuungseinrichtungen so zu fördern, dass sie mit Eintritt in die Volksschule die Unterrichtssprache nach gewissen Standards möglichst beherrschen.

Wien forderte mehr Geld

Im Begutachtungsverfahren hatten einige Länder, darunter Salzburg und Vorarlberg, unterschiedliche Kritik geübt. Die Stadt Wien hatte noch am Montag auf mehr Geld gepocht: Der aktuelle Entwurf bedeutet für Wien ein Minus. Statt bisher 1,735 Millionen Euro pro Jahr soll es nunmehr nur mehr 1,223 Millionen geben.

Abweichend vom Begutachtungsentwurf ist nun in Sachen Evaluierung und Controlling die Möglichkeit für die Länder vorgesehen, Dokumente nachzureichen. Auch sind laut Staatssekretariat nun auch Vorlagen für die Konzepte und Schlussberichte, die die Länder einreichen müssen, Bestandteil der Vereinbarung, so dass die Kriterien klar seien. Außerdem wurden diverse Fristen angepasst, um die individuellen Modelle zur Förderung und Sprachstandfeststellung der Länder sicherzustellen. Die ursprünglich vorgesehenen stichprobenartigen Vor-Ort-Monitoring-Besuche wurden wieder gestrichen.

(APA)

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