Social Media-Verbot: Opposition und SPÖ für Aufhebung

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Der ORF macht gegen den Bescheid der Behörde mobil. Die Verleger aber fordern: „Facebook und Co. sind für den ORF tabu.“. 39 Facebookseiten des Senders widersprechen dem ORF-Gesetz.

Im Sommer 2010 wurde die damals beschlossene Gesetzesnovelle im ORF als Erfolg verbucht. Schließlich wurde u.a. die teilweise Refundierung der durch Befreiung entgangenen ORF-Gebühren festgeschrieben und der Spartenkanal ORFIII fixiert. Die Online-Beschränkungen lagen dem ORF zwar von Anfang an im Magen – in Verhandlungen mit den Verlegern hatte man sich aber auf dieses Zugeständnis geeinigt, um sich dafür andere Vergünstigungen zu sichern, wie regionale TV-Werbung. Nur: Der ORF hat sich nicht an das ausverhandelte Verbot von Social-Media-Aktivitäten gehalten: 39 Facebookseiten des Senders widersprechen dem ORF-Gesetz, monierte die Medienbehörde per Bescheid.

Nun tobt die Debatte, ob man dem ORF den Einsatz sozialer Netzwerke erlauben sollte. SPÖ-Klubobmann Josef Cap traf am Freitag ORF-Redakteurssprecher, die eine weitgehende Gesetzesreform verlangen. Cap, der 2010 für das Gesetz stimmte, hält das Facebook-Verbot nicht mehr für sinnvoll: „Das gehört geändert.“ Bei der Beschickung und Zusammensetzung des Stiftungsrats sieht er hingegen „kein besseres Modell“ als das aktuelle – eine „Cool off“-Phase für den Übertritt vom Stiftungsrat in eine ORF-Funktion hält er für sinnvoll. Und: Cap ist für eine automatische, unbefristete Gebührenrefundierung. Die fordert ORF-General Alexander Wrabetz, um die freien Mitarbeiter anstellen zu können, die wegen prekärer Arbeitsverhältnisse mobil machen.

Auch die Opposition ist auf ORF-Seite: „Das Social-Media-Verbot muss korrigiert werden“, heißt es aus der FPÖ, die einst dem Gesetz zur Zweidrittelmehrheit verholfen hatte. Die Grünen meinen, der ORF brauche „keine eigenen Netzwerke zu betreiben“, müsse aber in bestehenden agieren können. Auch das BZÖ findet das Verbot „nicht zeitgemäß“. Die Verleger hingegen bleiben bei ihrer Forderung: „Facebook und Co. sind für den ORF tabu.“ Der ORF müsse „alle Auftritte in den sozialen Medien restlos einstellen“ – auch die Twitter-Seiten.

ARD und BBC dürfen Facebook nützen

Gerade dort hat Wrabetz klar gemacht: „Wir werden den KommAustria-Bescheid nicht akzeptieren.“ Der ORF will berufen und notfalls Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof anrufen. Ein Blick auf Europas Rundfunkmärkte stärkt den ORF-Standpunkt: Öffentlich-rechtlichen Sendern ist der Auftritt in Social-Media-Netzen in vielen Ländern erlaubt – wenn auch unter Auflagen. So dürfen die deutschen Sender ARD und ZDF laut Gesetz auf Facebook präsent sein, wenn die Seite Bezug zu einer Sendung hat. Nur Chats und Foren, Partner- oder Tauschbörsen sind ihnen verboten. Auch die britische BBC betreibt Facebook-Seiten zu einigen Sendungen mit bis zu 1,5 Millionen Fans. Erlaubt ist das auch in Frankreich – France 24 und France Info nützen das. awa/i.w.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.02.2012)

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