Kartellamt mahnt Onlineplattform HRS

Touristik. Die deutsche Behörde wirft der Hotelsuchmaschine vor, mit Preisklauseln für Hoteliers den Wettbewerb zu beschränken. HRS widerspricht unterdessen heftig.

Wien. Ein Hotelzimmer in einer fremden Stadt zu buchen, ist heute für den Gast denkbar einfach: Ein Stichwort, ein Datum – die Suchmaschine liefert unzählige passende Matches und ihre Verfügbarkeit.

Das Geschäft der Hoteliers haben Plattformen wie Expedia, booking.com und HRS innerhalb weniger Jahre auf den Kopf gestellt, sagt Sabine Powels, Hotelmanagerin aus Nürnberg: „Jene Betriebe, die die technische Weiterentwicklung Plattformen überlassen haben, sind heute abhängig.“ Bis zu drei Vierteln der Reservierungen würden bei solchen Betrieben über HRS & Co. hereinkommen. Bei Häusern, die auch die eigene Firmenseite fit für Onlinebuchungen gemacht haben, sei die Abhängigkeit geringer. „Ich erhalte 30 Prozent meiner Buchungen über die Plattformen und 30 Prozent über meine eigene Webseite“, sagt etwa der Wiener Hotelier Georg Pastuszyn. Doch der Leidensdruck wächst bei allen. Denn Buchungen über Internet-Mittler bedeuten für den Hotelbetreiber, dass er im Schnitt 13 Prozent des Zimmerpreises abgeben muss. Die Hoteliers werfen den Plattformen vor, ihre Marktmacht zu missbrauchen – das Bundeskartellamt sieht das in Deutschland ähnlich: Gestern, Freitag, mahnten die Wettbewerbshüter den Betreiber HRS (Hotel Reservation Service) ab – dies sei kein endgültiges Urteil, jedoch ein Zeichen, dass die Behörde die Sache ernst nehme, sagte ein Sprecher.

Private gründen eigene Seite

Die Abmahnung bezieht sich auf die sogenannte „Meistbegünstigungsklausel“, die die Bedingungen aufzählt, zu denen Hotels ihre Zimmer in das Reservierungssystem einstellen können: Demnach muss HRS immer den besten Preis und die beste Verfügbarkeit erhalten. HRS sei in Deutschland mit Abstand Marktführer; mit diesen Bedingungen werde es Konkurrenten schwer gemacht, mit besseren Bedingungen Kunden zu gewinnen, der Wettbewerb beschränkt. Dass HRS kürzlich ankündigte, die Provision auf 15 Prozent des Zimmerpreises zu erhöhen, ist nicht Gegenstand der Untersuchung.

HRS widerspricht der vorläufigen Entscheidung der Behörde: Die Plattform habe „gute Argumente, dass der Wettbewerb nicht beschränkt wird. Von der Bestpreisgarantie profitieren letztlich die Verbraucher.“ HRS muss noch Stellung nehmen, ehe eine endgültige Entscheidung der Behörde fällt. In Österreich hat die Hoteliervereinigung am Dienstag eine Beschwerde bei der Bundeswettbewerbsbehörde eingebracht.

Sabine Powels und Georg Pastuszyn gehören zu 37 Hoteliers aus Österreich und Deutschland, die lieber zum Gegenangriff blasen: Unter dem Namen „Private City Hotels“ haben sie im Vorjahr eine Homepage gegründet, mit der sie ihre Mitglieder buchbar machen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.02.2012)

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