EU beauftragt Wiener Juristen

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THEMENBILD: KRISE IN UNGARN(c) APA/ROBERT JAEGER (Robert Jaeger)
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Paul Oberhammer von der Uni Wien soll im Auftrag der EU-Kommission das europäische Insolvenzrecht evaluieren. Oberhammer will klären, ob das Ziel, ein Insolvenzverfahren mit EU-weiter Wirkung zu schaffen, gelungen ist.

Am 31. Mai 2002 trat die Europäische Insolvenzverordnung (EuInsVO) in Kraft. Sie regelt internationale Insolvenzverfahren und gilt in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Dänemark. Forscher der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien erhielten nun nach einer europaweiten Ausschreibung den Auftrag der EU-Kommission, die Verordnung zu prüfen und Optionen für effizientere, grenzübergreifende Insolvenzverfahren zu erarbeiten.

Ziel der Europäischen Insolvenzverordnung ist es, ein Insolvenzverfahren mit EU-weiter Wirkung zu schaffen und eventuelle Kompetenzkonflikte zu lösen. Zu diesem Zweck regelt die Verordnung unter anderem die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und sieht vor, dass sich das in einem Mitgliedstaat eröffnete (Haupt-)Verfahren automatisch auf das gesamte in der EU vorhandene Vermögen des Schuldners erstreckt. Nicht zuletzt wegen der Wirtschaftskrise beschäftigt die Verordnung die Rechtspraxis. Über 30 Rechtswissenschaftler und Insolvenzpraktiker aus ganz Europa sind an der Evaluierung beteiligt. Geleitet wird das Projekt von Paul Oberhammer, Professor am Institut für Zivilverfahrensrecht der Universität Wien, in Zusammenarbeit mit den Heidelberger Rechtsprofessoren Burkhard Hess und Thomas Pfeiffer.

Die Experten beschäftigen sich dabei beispielsweise mit der Frage, wie sich die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über die Muttergesellschaft eines Konzerns auf Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedstaaten auswirkt. Brisant ist auch das Thema "Insolvenztourismus": "Hochverschuldete Privatpersonen verlegen dabei ihren Wohnsitz gezielt in einen anderen Mitgliedstaat, um nach dem dort geltenden Insolvenzrecht eine raschere (Rest-) Schuldbefreiung zu erlangen", erklärt Oberhammer.

Zehn Monate soll an der Studie gearbeitet werden. Neben Paul Oberhammer wirken seitens des Instituts für Zivilverfahrensrecht der Universität Wien Christian Koller und Michael Slonina an der Studie mit.

(aich )

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