Causa "Am Schauplatz" beschäftigt weiter die Gerichte

Causa Schauplatz beschaeftigt weiter
Causa Schauplatz beschaeftigt weiter(c) APA/ORF (ORF)
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Die Ermittlungen gegen FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache und ORF-Reporter Ed Motschitz finden zwei Jahre nach dem Vorfall keinen Abschluss.

Seit nunmehr zwei Jahren beschäftigt die "Am Schauplatz"-Folge "Am rechten Rand" Politik und Justiz, ein Abschluss ist nicht in Sicht: Nach wie vor ermitteln die Strafverfolger gegen ORF-Reporter Ed Moschitz sowie gegen seinen Opponenten, FPÖ-Chef Heinz Christian Strache. Im Zentrum des Streits: Strache wirft Moschitz vor, zwei Skinheads bei einem ORF-Dreh zu Nazisagern angestiftet zu haben. Während Moschitz mittlerweile einen gerichtlichen Etappensieg errungen hat, gibt es im Zusammenhang mit Verleumdungs-Vorwürfen gegen Strache noch keine Entscheidungen.

Am 12. März 2010 war Moschitz für eine Milieustudie über zwei jugendliche Skinheads mit den beiden Protagonisten zur einer FPÖ-Veranstaltung nach Wiener Neustadt gefahren. Dort kam es vor laufender Kamera auch zu einer Begegnung mit Strache, die turbulent endete: Der FPÖ-Chef warf den Skinheads vor, Nazi-Sager getätigt zu haben, den ORF-Reporter bezichtigte er der Anstiftung. Wiewohl die Burschen Ansteckmikrofone trugen und die Kamera die Begegnung in voller Länge aufgezeichnet hatte, war der angebliche Sager am ORF-Band nicht zu hören. Gegen Strache wird deshalb wegen möglicher Verleumdung und falscher Beweisaussage ermittelt.

Manipulationsvorwurf wird geprüft

Moschitz, der von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt verdächtigt worden war, die Burschen tatsächlich angestiftet zu haben, hat im Vorjahr einen ersten gerichtlichen Etappensieg errungen: Für die Strafverfolgungsbehörde ist der Vorwurf vom Tisch. Das Verfahren wurde teilweise eingestellt, wobei allerdings der ebenfalls von der FPÖ geäußerte Vorwurf, er habe das Band manipuliert, weiter untersucht wird.

An diesem Status hat sich im Wesentlichen nichts geändert, wie bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt am Montag zu erfahren war. Auch zwei Medienprozesse, die Moschitz gegen die FPÖ angestrengt hatte, blieben zunächst ohne Ergebnis, weil noch ein Gutachten zu dem Band abgewartet werden soll. Strache hatte bei einem ersten Prozess am 22. November unter Eid im Wesentlichen seine Anschuldigungen aufrechterhalten.

Wegweisend für Redaktionsgeheimnis

Wie weit Gericht und Polizei das Redaktionsgeheimnis dehnen dürfen, war in der Causa ebenfalls ausgelotet worden: Die Ermittler forderten die Herausgabe aller Bänder von dem Dreh, die Redaktion verweigerte dies mit Verweis auf das Redaktionsgeheimnis. Der Oberste Gerichtshof (OGH) gab dem ORF im Dezember 2010 schließlich recht und erklärte das gesamte Material für geschützt: Das Redaktionsgeheimnis sei absolut.

Entsprechend kritisch sieht Moschitz die aktuelle Diskussion um die Strafprozessordnung, die eine mögliche Schwächung des Redaktionsgeheimnisses zur Folge haben könnte. Er sieht im Redaktionsgeheimnis "einen Schutz vor Kriminalisierung", wie Moschitz sagte. "Es dient den Journalisten zum eigenen Schutz und dem Schutz unserer Arbeitsweise."

(APA)

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