Sparkassen: Aus für Pragmatisierung

Dienstrecht. Bis 2009 wird die Unkündbarkeit heimischer Bankmitarbeiter abgeschafft.

Wien. Während das seit längerem diskutierte "Bundesmitarbeitergesetz", mit dem unter anderem die Pragmatisierung im öffentlichen Dienst abgeschafft werden soll, weiter auf sich warten lässt, hat man im Sparkassensektor vor wenigen Tagen eine grundsätzliche Einigung über die Abschaffung der Unkündbarkeit erzielt. Demnach wird das sogenannte Definitivum, die Unkündbarkeit von Sparkassenmitarbeitern mit längerer Betriebszugehörigkeit, abgeschafft. Im Detail soll die Lösung in der kommenden Woche den Mitarbeitern der Sparkassen und den Medien präsentiert werden.

Die Sparkassen waren der letzte Bankbereich, im dem Mitarbeitern noch das Privileg der Unkündbarkeit zugestanden wurde. Definitiv gestellte Mitarbeiter können auch nur schwer versetzt werden. Die "heilige Kuh" - als solche galt das Definitivum bei vielen Sparkassenmitarbeitern - wird sozialverträglich geschlachtet. Für alle bereits jetzt unkündbaren Sparkassenmitarbeiter ändert sich nichts. Insgesamt gibt es im heimischen Sparkassenverband (Erste Bank plus Sparkassen) derzeit knapp 16.000 Mitarbeiter, etwa 5700 von ihnen sind definitiv gestellt.

Konkret haben sich die Verhandlungspartner - auf Seiten der Gewerkschaft Günter Benischek (Erste-Bank-Betriebsratschef) und Claudia Kral-Bast (GPA), auf Seiten der Arbeitgeber Michael Ikrath (Sparkassen-Generalsekretär) und Rupert Dollinger (Erste-Bank-Personalchef) - auf eine Übergangslösung geeinigt, die eine neue Form des Kündigungsschutzes vorsieht. Bisher mussten von jenen Mitarbeitern einer Sparkasse, die länger als zehn Jahre im Betrieb sind, 70 Prozent definitiv gestellt werden. Ab dem Jahr 2009 wird im Sparkassensektor kein Mitarbeiter mehr das Definitivum erhalten.

Für ältere Mitarbeiter ist eine Abfederung vorgesehen: Wer knapp vor der Erreichung des Pensionsalters steht, darf nicht mehr gekündigt werden. In der Praxis werden Kündigungen in diesen Fällen vom Arbeitsgericht meist ohnehin beeinsprucht. Mitarbeiter, die älter als 45 sind und knapp vor der Definitivstellung stehen, bekommen im Fall einer betriebsbedingten Kündigung ein "Zuckerl" in Form einer Zusatzpension. Eine ähnliche Lösung gibt es bereits jetzt im Banken-Kollektivvertrag. Wird ein Mitarbeiter über 45 aus persönlichen Gründen gekündigt, etwa wegen nicht zufriedenstellender Leistung, steht ihm eine erhöhte Abfertigung zu.

Bereits im Vorjahr hatte man sich im Sparkassensektor auf ein neues Gehaltssystem geeinigt, das die Bezahlung stärker von der Leistung des Mitarbeiters abhängig macht, während das Senioritätsprinzip - die Dauer der Betriebszugehörigkeit - weniger zählt als früher. Mit der Neuordnung des Kündigungsschutzes gehört der Sparkassen-"Beamte" endgültig der Vergangenheit an.

Bei der BA-CA, die juristisch ebenfalls eine Sparkasse ist, wurde ein anderer Weg beschritten. Die Bank wechselte 2004 vom Sparkassen- in den Bankenverband und zog eine Dienstrechtsreform durch, mit der das Definitivum abgeschafft wurde. Die BA-CA-Mitarbeiter protestierten heftig dagegen, es gab Betriebsversammlung, ja sogar Streikdrohungen.

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