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Sido gewinnt gegen „Krone“ und bekommt 7000 Euro

(c) APA/ANDREAS PESSENLEHNER (ANDREAS PESSENLEHNER)
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Der deutsche Musiker klagte das Blatt wegen übler Nachrede. Die „Krone“ nimmt den Schuldspruch mit Humor. Seine Biografie lese sich „wie die Strafakte eines unbelehrbaren Serientäters“.

Die „Kronen Zeitung“ versucht, den verlorenen Prozess gegen Rapper Sido mit Humor zu nehmen. Weil der Musiker auf Twitter erklärt hatte, er werde sich von der Zeitung seinen nächsten Urlaub finanzieren lassen, startete das Blatt eine Umfrage. Angeblich wollen die „Krone“-Leser den Rapper mit einem One-Way-Ticket auf den Mond reisen lassen, 22Prozent der Befragten wollten ihn gar „in die Wüste“ schicken.

Bei Gericht erhielt der Rapper am Dienstag recht. Er hatte die „Krone“ wegen übler Nachrede geklagt, weil er sich durch einen Artikel vom 23.September 2011 in ein falsches Licht gerückt sah. Seine Biografie lese sich „wie die Strafakte eines unbelehrbaren Serientäters“, hieß es darin, sein Leben sei „ein einziger Mix aus Kriminalität und Taktlosigkeit“. Zudem hatte den Künstler, der im Herbst im ORF mit „Blockstars“ eine eigene Castingshow moderierte, der Zeitpunkt des Artikels stutzig gemacht: Nur wenige Tage davor hatte er in der ORF-Talentesuchshow „Die große Chance“ den „Krone“-Kolumnisten Michael Jeanée als „Hausmeister“ beleidigt. Mit dem Artikel habe sich die Zeitung gerächt, glaubt Sido, wie „Der Standard“ berichtet.

Vor Gericht stellte Sido klar, dass er noch nie strafrechtlich verurteilt worden sei. Die „Krone“ wurde zu einer Geldstrafe von 7000 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. awa/APA

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.03.2012)

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