Inseratenaffäre: Entscheidung über Faymann-Anklage noch vor Ostern

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Die Oberstaatsanwaltschaft Wien will möglichst schnell darüber entscheiden, ob es für Bundeskanzler Werner Faymann wegen der freihändigen Vergabe von Inseraten strafrechtliche Konsequenzen gibt.

Wien. Für Werner Faymann werden die Osterfeiertage entweder sehr entspannend oder ziemlich unangenehm. Denn spätestens zu diesem Zeitpunkt wird der Bundeskanzler wissen, ob ihm wegen der freihändigen Vergabe von Inseraten ein Strafverfahren droht. Ein Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Wien wird derzeit von der Oberstaatsanwaltschaft geprüft.

„Das ist ein wichtiges Thema, wir werden auf jeden Fall vor Ostern über den Fall entscheiden“, erklärte der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Werner Pleischl, der „Presse“. Die Causa liege seit einigen Tagen bei seiner Behörde und werde derzeit vom zuständigen Referenten bearbeitet.

Ministerium erteilte 13 Weisungen

Wie „Die Presse“ in der Samstagsausgabe berichtete, dürfte die Staatsanwaltschaft Wien nach ihren Ermittlungen zu dem Schluss gekommen sein, dass das Verhalten des jetzigen Bundeskanzlers in seiner Zeit als Verkehrsminister strafrechtlich nicht relevant ist. Bei den Untersuchungen ging es um die Frage, ob Faymann Druck auf die ihm unterstellten ÖBB und die Asfinag ausübte oder ausüben ließ, damit sie in Boulevardmedien seines Vertrauens inserieren.

Die Oberstaatsanwaltschaft hat nun mehrere Möglichkeiten. Laut einer Sprecherin könnte sie beispielsweise die Staatsanwaltschaft Wien mit weiteren Ermittlungen beauftragen, wenn sie den Eindruck hat, dass nicht alle Aspekte untersucht wurden.

Sie kann sich der Meinung, die die Staatsanwaltschaft in ihrem Vorhabensbericht vertritt (vermutlich: keine Anklage) anschließen. Oder sie kann die ermittelten Fakten in einer Stellungnahme völlig anders beurteilen und auf eine Anklageerhebung drängen. Es komme zwar „nicht regelmäßig“ vor, dass die Oberstaatsanwaltschaft eine andere Meinung vertritt als die Staatsanwaltschaft. „Aber es passiert doch immer wieder“, erklärte ein Mitarbeiter des Justizministeriums.

Die Stellungnahmen gehen anschließend weiter an das Ministerium, das abschließend entscheidet. Dafür gibt es eine eigene Abteilung, die Justizministerin muss nicht notwendigerweise über den Fall befinden (kann es aber).

In den Jahren 2009 und 2010 gab es österreichweit insgesamt 13 Fälle, in denen das Ministerium eine Weisung an die ihr unterstellten Behörden erließ. Dabei ging es beispielsweise um eine Körperverletzung: Das Ministerium forderte die Staatsanwaltschaft auf, weitere Zeugenbefragungen durchzuführen. In einem anderen Fall fand die Staatsanwaltschaft Feldkirch keine Beweise für einen Verdacht der Geldwäsche, die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck nahm den Bericht zur Kenntnis und unterstützte die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens. Doch das Ministerium wies die Behörde an, weiter zu ermitteln.

Wenn sich die Oberstaatsanwaltschaft also dem von der „Presse“ vermuteten Vorhaben der Staatsanwaltschaft auf Einstellung des Verfahrens anschließt, kann Faymann tatsächlich nur über die Osterfeiertage entspannen. Das Ministerium könnte beide Behörden noch korrigieren.

In der Sache selbst wollte am Montag niemand offiziell Stellung nehmen. Was im Vorhabensbericht stehe, sei geheim, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Warum die ehemaligen Manager der Asfinag nicht darüber befragt wurden, ob Faymann oder sein damaliger Kabinettschef Josef Ostermayer Druck bei der Vergabe von Inseraten ausgeübt hätten? Das sei im Vorhabensbericht erklärt und dargestellt, öffentlich werde man das nicht diskutieren.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.03.2012)

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