Rottweiler-Biss: Bedingte Haft für Besitzer

Archivbild: Rottweiler.
Archivbild: Rottweiler.(c) APA/Bernd Thissen
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Vor einem Jahr hat in Salzburg ein Rottweiler eine Vierjährige attackiert. Sie wurde seither 30 Mal operiert. Der Hundebesitzer wurde nun verurteilt.

Vier Wochen Haft auf Bewährung - so lautet das Urteil gegen einen Hundehalter, dessen Rottweiler am 6. Mai 2011 ein vierjähriges Mädchen in Wals-Siezenheim in den Kopf gebissen und dabei schwer verletzt hat. Das Landesgericht Salzburg sprach am Freitagnachmittag den 42-Jährigen wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Zwar nahm der Walser den Spruch an, Staatsanwalt Andreas Winkler meldete aber volle Berufung an.

Die Hundeattacke hatte sich am Abend des 6. Mai 2011 in der Gemeinde Wals-Siezenheim im Salzburger Flachgau zugetragen. "Avego" war vom Garten des Halters über einen 1,20 Meter hohen Zaun gesprungen und durch eine stellenweise zwei Meter hohe Hecke geschlüpft. So gelangte der dreijährige Rüde in den Garten der Nachbarn. Er stürzte sich auf die kleine Amelie, die dort mit ihrem Bruder spielte, und biss ihr einen etwa fünf mal zwanzig Zentimeter großen Hautlappen vom Kopf. Die heruntergerissene Haut heilte nur zum Teil an, Amelie wurde bisher über 30 Mal unter Vollnarkose operiert. Der Vierbeiner wurde nach dem Vorfall eingeschläfert.

Angeklagte war "schwacher Hundeführer"

Nachdem der Rottweiler bereits im Jahr 2009 eine Frau gebissen hatte, wurde er für drei Monate in die Obhut einer Hundetrainerin übergeben. Diese sagte aus, dass der Hund kein genetisches Aggressionsproblem habe und sich auch unterordnen könne, der Angeklagte sei aber ein "schwacher Hundeführer" gewesen.

Nach Angaben eines Nachbarn war der Rüde schon früher mehrmals über den Zaun gesprungen und durch die Hecke geschlüpft. Auf sein Ersuchen, er möge doch den Zaun erhöhen, habe die Lebensgefährtin des Beschuldigten gemeint, das sei zu teuer.

Der Staatsanwalt warf dem Hundebesitzer fahrlässige Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen vor. Dem 42-Jährigen sei bewusst gewesen, wie gefährlich sein Hund sei. Obwohl die Hundetrainerin festgestellt habe, dass er zu schwach zur Führung des Rottweilers gewesen sei, habe er nichts getan. Und der Privatbeteiligtenvertreter betonte, dass dem Angeklagten auch bewusst gewesen sei, dass der Zaun zu niedrig sei.

Aus Sicht der Verteidigerin Sigrun List war eine Erhöhung des Zaunes hingegen nicht notwendig: Der Hund sei nach dem ersten Biss bei der Trainerin ausgebildet worden, außerdem habe ihr Mandant die Begleithundeprüfung 1 absolviert, sagte sie in ihrem Schlussplädoyer. Letztlich habe der Angeklagte nur rückblickend die Aufsichtspflicht verletzt.

6000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz

Der Richter sprach den 42-Jährigen wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung schuldig, und zwar zu vier Wochen bedingter Haft (Strafrahmen bis zu sechs Monaten Haft). Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Außerdem muss der Walser 5000 Euro Schmerzensgeld und 1000 Euro Schadensersatz für die erlittene Entstellung des Mädchens zahlen. Die übrigen Forderungen - der Privatbeteiligtenvertreter hatte insgesamt 25.000 Euro gefordert - müssen auf dem Zivilrechtsweg eingeklagt werden.

Er begründete das Urteil damit, dass dem Hundehalter nur eine Verletzung der Verwahrpflicht nachgewiesen werden habe können. "Er wusste, dass der Zaun nicht ausreichend ist." Der vom Staatsanwalt geforderte Umstand der besonders gefährlichen Verhältnisse - dies hätte ein höheres Strafausmaß zur Folge gehabt - sei hingegen nicht gegeben, weil der 42-Jährige gegen keine Rechtsnorm verstoßen habe.

(APA)

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