Mit 15 bis 38 Prozent ist der Steuersatz nicht gerade niedrig angesetzt. Als Alternative bleibt eine Selbstanzeige – nach der die Behörden jedoch alles wissen.
Wien/Weber. Das Abkommen zwischen Österreich und der Schweiz orientiert sich an jenem Vertrag, der zuvor zwischen Bern und Berlin ausgehandelt wurde. Allerdings dürften heimische Steuersünder etwas glimpflicher davonkommen. Das sind die bis dato bekannten Details:
► Steuersatz. In der Schweiz liegendes Altvermögen wird einmalig mit einem Satz von 15 bis 38 Prozent besteuert. Wie viel tatsächlich eingehoben wird, hängt davon ab, welche Wertzuwächse das Vermögen über die Jahre verzeichnet und welche Kontobewegungen es gegeben hat. Das ist weniger als der deutsche Steuersatz von 21 bis 41 Prozent, weil Kapital in Österreich in den vergangenen Jahren niedriger besteuert wurde als in Deutschland.
► Effektiver Satz. Um auf den höchsten Steuersatz zu kommen, muss sich das Vermögen über die Jahre stark vermehrt haben. Steuerexperten rechnen daher damit, dass in den meisten Fällen ein Satz von 20 bis 25 Prozent zur Anwendung kommen wird.
► Laufende Erträge. Ab 2013 werden alle Erträge, die Kapital in der Schweiz abwirft, mit 25 Prozent besteuert. Nur Zinserträge werden wegen der EU-Zinsrichtlinie, wie jetzt auch schon, mit 35 Prozent besteuert. Von dem Steuerabkommen sind somit zum Beispiel Aktien und Fondsanteile betroffen.
► Amnestie. Österreichisches Geld, das in der Schweiz besteuert wird, wird auf diese Weise legalisiert. Abgegolten werden damit in erster Linie Kapitalertragsteuern. Wurde das Geld von vornherein illegal erworben, müssen die Betroffenen aber weiter mit Verfolgung rechnen. Die Chancen, dass dieses „schmutzige“ Geld nächstes Jahr noch in der Schweiz liegt, sind aber als gering einzustufen.
► Anonymität. Die Steuer wird von der Schweiz anonym an die österreichische Finanz abgeführt. Als Alternative bleibt die Selbstanzeige: Hier fällt der zu zahlende Steuersatz deutlich niedriger aus, dafür muss man sein Vermögen gegenüber der Finanz offenlegen.