Fall Israilov: Oberlandesgericht bestätigt Strafen

Ein Täter wird am Dienstag zum OLG gebracht.
Ein Täter wird am Dienstag zum OLG gebracht.(c) APA/ROLAND SCHLAGER (ROLAND SCHLAGER)
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Umar Israilov wurde 2009 in Wien-Floridsdorf auf offener Straße erschossen. Es bleibt bei lebenslang für den Haupttäter sowie 19 und 16 Jahre für zwei Komplizen.

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat am Dienstag über die endgültigen Strafen im Mordfall Israilov etnschieden. Es bleibt demnach bei lebenslang für Haupttäter Otto K. und 19 bzw. 16 Jahren Haft für zwei Komplizen. Der aus seiner tschetschenischen Heimat geflüchtete Asylwerber Umar Israilov wurde am 13. Jänner 2009 in Wien-Floridsdorf auf offener Straße erschossen.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im vergangenen Februar die Verurteilung von drei Männern bestätigt, die im Juni 2011 aufgrund ihrer Verwicklung in das Verbrechen wegen Beteiligung am Mord, "versuchter Überlieferung an eine ausländische Macht" und "Bildung einer kriminellen Vereinigung" verurteilt worden waren. Nun hat auch ein Berufungssenat des Oberlandesgerichts die Strafberufungen zurückgewiesen.

"Strenge Sanktionen" aus Generalprävention

Im vorliegenden Fall seien "besonders hohe Erfordernisse der Generalprävention" gegeben gewesen, meinte Charlotte Habl, die Vorsitzende des Berufungssenats, in der Urteilsbegründung. Im Hinblick darauf habe das Erstgericht angemessen "strenge Sanktionen" verhängt. Oberstaatsanwalt Peter Gildemeister hatte für sämtliche drei Angeklagte eine lebenslange Freiheitsstrafe verlangt: "Diese drei Personen sollen sich im Grunde nie wieder in Freiheit bewegen."

Ihr Plan sei es gewesen, einen in Österreich anerkannten Konventionsflüchtling gewaltsam außer Landes zu schaffen: "Sollte das nicht gelingen, sollte Israilov sterben". Gildemeister wertete dies als "massiven Angriff auf alle rechtsstaatlichen Werte, die in Österreich von Bedeutung sind". Die Justiz müsse "ein Signal aussenden, dass es sich in diesem Land niemand erlauben kann, den Rechtsstaat auf diese massive Art und Weise anzugreifen".

Die Berufungsverhandlung fand unter erheblichen Sicherheitsvorkehrungen statt. Ein Großaufgebot der Justizwache schirmte die Angeklagten im Saal F des Justizpalastes ab. Darüber hinaus waren zahlreiche Polizeibeamte und Staatsschützer in Zivil anwesend. Auch die Witwe Israilovs, die nun als allein erziehende Mutter vier kleine Kinder aufzuziehen hat, saß im Publikum. Sie bekam - ebenso wie Israilovs Vater - vom OLG 15.000 Euro an Trauerschmerzengeld zugesprochen, während die Kinder je 5000 Euro erhielten.

Verwicklung des Präsidenten?

Der Staatsanwaltschaft Wien zufolge dürfte die Bluttat vom tschetschenischen Präsidenten Ramsan Kadyrow in Auftrag gegeben worden sein. Der 27-jährige Israilov hatte gegen Kadyrow ein Verfahren wegen Folter-Vorwürfen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) betrieben und sollte daraufhin entführt und gewaltsam nach Tschetschenien zurückgebracht werden. Als die Entführung scheiterte - Israilov wehrte sich heftig, als er von mehreren Männern nach einem Einkauf in einem Supermarkt überwältigt werden sollte -, "war das sein Todesurteil", so die Anklagebehörde.

Die Staatsanwaltschaft hatte in diesem Zusammenhang drei Männer wegen Beteiligung am Mord, versuchter Überlieferung an eine ausländische Macht und Bildung einer kriminellen Vereinigung vor Gericht gebracht: Otto K. war angeblich ein enger vertrauter Kadyrows und soll zumindest mit dessen Billigung das Verbrechen geplant haben. Suleyman D. hatte Israilov wochenlang ausspioniert, sich am Tatort befunden und die verbrecherischen Pläne mitgetragen, während Turpal-Aliy Y. Israilov gemeinsam mit dem unmittelbaren Täter Letscha B. verfolgte, in die Enge trieb und zu überwältigen versuchte. Die tödlichen Schüsse gab laut Staatsanwaltschaft Letscha B. ab, der sich nach der Bluttat nach Tschetschenien absetzen konnte und von Kadyrow angeblich zum Chef einer Milizeinheit befördert worden sein soll.

(APA)

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