Die Vorratsdatenspeicherung würde das Redaktionsgeheimnis und den Informantenschutz beeinträchtigen, warnt die Gewerkschaft. Sie fordert ihre Mitglieder auf, die Verfassungsklage gegen die Maßnahme zu unterstützen.
Die Journalistengewerkschaft in der GPA-djp hat heute all ihre Mitglieder per E-Mail aufgerufen, die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AKVorrat) initiierte Verfassungsklage zu unterstützen. Sie sollen dazu das Onlineformular auszufüllen und bis 18. Mai an AKVorrat senden. In der E-Mail an die Gewerkschafts-Mitglieder heißt es, "journalistische Arbeit beruht zu einem großen Teil auf dem Prinzip des InformantInnenschutzes. Dieser ist auch gesetzlich festgeschrieben." Die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung würde das Redaktionsgeheimnis und den Informantenschutz aller österreichischen Journalisten beeinträchtigen. Seit 1. April werden nämlich alle Kommunikationsverbindungen aufgezeichnet und für sechs Monate gespeichert.
Ermittler haben Zugriff
Franz C. Bauer, Vorsitzender der Journalistengewerkschaft in der GPA-djp, weist in einer Aussendung darauf hin, dass "die Erfassung des Standortes jedes Mobiltelefons exakte Rückschlüsse über journalistische Recherchemethoden und vertrauliche Gespräche in den vergangenen sechs Monaten erlaubt." Derartige Daten kann die Staatsanwaltschaft nur mit einem Richterbeschluss abfragen. Die Polizei wiederum hat das Recht, auch ohne solche Genehmigung bei Gefahr im Verzug auf Standort und Verkehrsdaten zuzugreifen.
(Ag.)