Der Senat hat dem Antrag des Rektorats, wonach Langzeitstudierende und Drittstaatenangehörige wieder zahlen müssen, am Freitag zugestimmt.
Als erste kleine Universität hat am Freitag das Mozarteum in Salzburg beschlossen, ab Herbst die vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehobene bisherige Studiengebührenregelung autonom wieder einzuführen. Der Senat habe mehrheitlich dem Antrag des Rektorats zugestimmt, 363,36 Euro pro Semester von Nicht-EU-Bürgern sowie Studenten, die die Mindeststudiendauer um mehr als zwei Semester überschritten haben, zu kassieren, heißt es in einer Aussendung der Uni.
Gleichzeitig habe der Senat den Wunsch geäußert, "dass im Hinblick auf die Studienbeiträge sowie die sozialen Begleitmaßnahmen eine bundeseinheitliche Regelung getroffen wird". Die Regierung sollte beim Thema Studiengebühren "ihre bildungspolitische Verantwortung nicht auf die einzelnen Universitäten abwälzen", appellierte er für eine politische Lösung.
Mit der Senatsentscheidung gilt am Mozarteum ab Herbst wieder dieselbe Regelung, die vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) vergangenen Sommer wegen Ungenauigkeit aufgehoben wurde und die bereits an der Uni Wien, der Wirtschaftsuniversität, der Uni Graz und der Technischen Uni Graz von den Senaten autonom in den Uni-Satzungen verankert wurde.
(APA)