Gesetz oder Gefühl?

Die Erteilung von Asyl ist eine Gratwanderung. Vergibt man es zu leichtfertig, steigt der Anreiz zum Missbrauch – und sinken die Chancen mancher, die es dringender bräuchten

Die Erteilung von Asyl ist eine Gratwanderung. Vergibt man es zu leichtfertig, steigt der Anreiz zum Missbrauch – und sinken die Chancen mancher, die es dringender bräuchten. Geht man nur nach den Buchstaben des Gesetzes vor, bleibt oft der menschliche Aspekt auf der Strecke. Im Fall jener ukrainisch-kosovarischen Familie, die bei einer Abschiebung zerrissen würde, weil die Ehepartner nicht im Land des jeweils anderen leben könnten bzw. dürften, wird vor allem eines deutlich – dass menschliche Schicksale oft einfach komplexer sind, als es die Gesetzeslage vorsieht. Und dass das Recht befürwortet, eine Familie zu zerreißen, kann wohl nicht im Sinne des Gesetzgebers gewesen sein. Soll heißen: Im Zweifel für die Menschlichkeit. Und danach das Recht so adaptieren, dass ein Fall wie dieser künftig klar geregelt werden kann.

E-Mails an: erich.kocina@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.06.2012)

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