Töten von Tieren legal? Zwist um Sicherheitsgesetz im Burgenland

Grüne und Tierschützer befürchten aufgrund eines Passus im Gesetzesentwurf die Tötung gesunder Tiere, die FPÖ ortet "haltlose Unterstellungen" und verweist auf ein geplantes Vetorecht der Tierschutzombudsstelle.

Ein Passus zur Tötung von ihren Besitzern abgenommenen Tieren im Entwurf zum Landessicherheitsgesetz des Burgenlandes erhitzt die Gemüter: Tierschutzorganisationen und die Grünen befürchten, dass die Bestimmung künftig zur Tötung gesunder Tiere führe. Die FPÖ wies die Kritik am Mittwoch scharf zurück und ortet "haltlose Unterstellungen": Bestimmte Vereine würden offensichtlich "eine Bühne" suchen.

"Ist eine Unterbringung gemäß Abs. 2 und 3 (auf Kosten des Halters oder unentgeltlich, Anm.) unmöglich, können diese Tiere auf Kosten des Verursachers nach Anhörung der Tierschutzombudsstelle beim Amt der Burgenländischen Landesregierung nach Maßgabe tierschutzrechtlicher Bestimmungen schmerzlos getötet werden, wenn die Tierschutzombudsstelle einer Tötung nicht innerhalb von vier Wochen widerspricht." So lautet der von Kritikern beanstandete Passus (Paragraf 27, Absatz 4) im Gesetzesentwurf.

"Euthanasie gesunder Tiere"

"Es ist davon auszugehen, dass auf Grundlage dieser Regelung in Zukunft ein Großteil der abgenommenen Tiere einfach getötet werden soll", argumentierte etwa der Verein gegen Tierfabriken (VGT) in einer Aussendung. Die Tötung eines gesunden Tieres widerspreche allerdings dem Tierschutzgesetz, dessen Paragraf 6, erster Absatz, besage: "Es ist verboten, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten."

Auch "Vier Pfoten" orten einen Widerspruch zum im Tierschutzgesetz festgeschriebenen Tötungsverbot: "Die Möglichkeit der Tötung eines gesunden Tieres aus reinen Kostengründen ist ein unerträglicher Rückschritt für den Tierschutz", so Martina Pluda von "Vier Pfoten".

"Euthanasie gesunder Tiere" befürchtet auch die Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins, Madeleine Petrovic. Nach dem Entwurf des burgenländischen Sicherheitsgesetzes sei es "sehr wohl möglich, gesunde Tiere, auch Fundtiere zum Beispiel, nur aus dem Grund zu euthanasieren, weil keine unentgeltliche Unterkunft für diese gefunden werden kann", schrieb Petrovic in einem Offenen Brief. Ähnlich argumentierte auch Der Verband österreichischer Tierschutzorganisationen pro-tier.

Burgenlands Grüne erneuerten ihre Forderung, die Tierhaltung aus dem Landessicherheitsgesetz herauszunehmen und ein eigenes Tierhaltungsgesetz auszuarbeiten. Landeshauptmannstellvertreter Johann Tschürtz (FPÖ) habe für Tierhaltung "sichtbar keine Kompetenz", so Landtagsabgeordneter Wolfgang Spitzmüller.

FPÖ: Ähnliche Regelungen ohne Vetorecht 

Die geplante Bestimmung widerspreche "weder dem Tierschutzgesetz noch der Verfassung", hielt FPÖ-Klubobmann Geza Molnar Kritikern entgegen. Diesen Standpunkt teile auch der Verfassungsdienst. Molnar wies darauf hin, dass auch andere Landesgesetze - etwa in Wien, Oberösterreich und Tirol ähnliche Regelungen beinhalten würden wie das burgenländische. Dies jedoch "mit dem entscheidenden Unterschied, dass es kein wie auch immer gestaltetes Vetorecht für den Tierschutz gibt", argumentierte Molnar.

Der FPÖ-Politiker warf den Kritikern vor, sich vor allem dadurch auszuzeichnen, "dass Gesetzesstellen nicht vollständig zitiert bzw. interpretiert werden. So hat der Paragraf 27 ja nicht nur einen Absatz 4, sondern auch drei Absätze, die ihm vorausgehen. Es wird so getan, als lautete das Prozedere wie folgt: Abnahme eines Tieres folgt jedenfalls Tötung."

"Bestimmte Vereine suchen hier ganz offensichtlich eine öffentliche Bühne, wohl auch aus geschäftlichem Interesse. Eine Bühne, die man vor allem mit der haltlosen Unterstellung erreicht, man würde künftig aus Lust und Laune Tiere töten wollen", stellte der Klubobmann fest.

(APA)

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