Hund biss Mädchen: Halter schuldlos

Symbolbild: Hundebiss
Symbolbild: Hundebiss(c) Clemens Fabry
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Auf Beschwerde des Bauern hob das Landesverwaltungsgericht Salzburg seine Strafe auf.

Wien. 150 Euro Strafe hätte ein Landwirt zahlen sollen, dessen Hund ein zehnjähriges Mädchen in beide Hände gebissen hatte. Nachdem die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung eingestellt hatte – wegen Eigenverschuldens des Opfers bestehe kein Grund zur weiteren Verfolgung –, erließ die BH St. Johann im Pongau einen Strafbescheid: Der Hundehalter habe nicht verhindert, dass Dritte gefährdet und unzumutbar belästigt werden konnten.

Das Mädchen war über einen Spazierweg zum Hof des Bauern gegangen, hatte den ihm von früher bekannten Hund beim Namen gerufen. Es wollte mit ihm auf dem Hof spielen. Als es den siebenjährigen Appenzeller am Halsband nahm, schnappte dieser zu, ehe das Kind ihn anschrie und mit einem Tritt verjagte.

Auf Beschwerde des Bauern hob das Landesverwaltungsgericht Salzburg seine Strafe auf: Der Hund sei auf dem Bauernhof gewesen und hätte, vom Mädchen gerufen, dieses nur beschnuppert. Zum Unglück sei es erst gekommen, als das Kind das Tier am Halsband genommen habe, wofür der Halter jedoch nichts könne. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.01.2019)

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