Asylverfahren gleichen Glücksspiel

Im Verfahren spielen Sympathien, Geschäftsverteilung oder die Zuteilung des Rechtsberaters eine größere Rolle als die Fluchtgründe.
Im Verfahren spielen Sympathien, Geschäftsverteilung oder die Zuteilung des Rechtsberaters eine größere Rolle als die Fluchtgründe.(c) APA/ROBERT JAEGER
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Kein Verlass auf Höchstgerichte. Der Verfassungsgerichtshof sieht keinen groben Verfahrensmangel in einer Konstellation, die eben noch Willkür war. – Eine Kritik.

Wien. Wer in Österreich Asyl erhält, hängt stark von Zufällen ab, die mehr zählen als der gesetzliche Rahmen. Schon für die Antragstellung ist die Organisation des Fluchtwegs entscheidender als die Schutzbedürftigkeit. Im Verfahren spielen Sympathien, Geschäftsverteilung oder die Zuteilung des Rechtsberaters eine größere Rolle als die Fluchtgründe. So kann eine afghanische Frau wegen ihrer westlichen Orientierung Asyl erhalten, weil sie kein Kopftuch trägt, eine andere Afghanin hingegen nicht, weil es ihr zumutbar ist, sich an die Kleidervorschriften im Heimatstaat anzupassen und in der Öffentlichkeit ein Kopftuch zu tragen.

Dass Asylverfahren einem Glücksspiel gleichen, zeigt sich an der Entscheidungspraxis zu Afghanistan ganz deutlich. Bis 2015 erhielten Asylwerber von dort in der Regel Asyl. Seit 2015 wird der Schutz nur mehr in Einzelfällen zuerkannt, obwohl sich die Sicherheitslage in Afghanistan sogar verschlechtert hat. Dass die Änderung der Entscheidungspraxis mit den stark gestiegenen Antragszahlen zusammenhängt, ist evident. Aus rechtsstaatlicher Sicht ist aber festzuhalten, dass entweder bis 2015 oder seither falsch entschieden wurde/wird. Das ist beunruhigend.

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