Stiftungsaffäre: Graf blitzt mit Klage gegen ORF ab

StiftungsCausa Graf blitzt erneut
StiftungsCausa Graf blitzt erneutAPA/ROLAND SCHLAGER
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Der Dritte Nationalratspräsident (FPÖ) muss eine weitere Niederlage einstecken. Das Handelsgericht wies ihn auf die Pressefreiheit hin.

Der Dritte Nationalratspräsident Martin Graf (FPÖ) muss in der umstrittenen Stiftungscausa um die "Gertrud Meschar Privatstiftung" eine weitere Niederlage vor Gericht einstecken. Nachdem der FPÖ-Politiker bereits im Mai versucht hatte, die Ausstrahlung eines ORF-"Report"-Berichts über Grafs fragwürdiges Vorgehen um die Gelder der Meschar-Stiftung per Gerichtsbescheid zu verhindern, blitzte er nun auch mit einer Klage vor dem Handelsgericht ab.

Graf hatte sich um einen sogenannten Sicherungsantrag bemüht, wonach der ORF "die Verbreitung der unwahren, ehrenbeleidigenden und kreditschädigenden Behauptung", eine alte Dame habe Graf ihr Vermögen anvertraut und dieser habe damit eine Reihe seltsamer Geschäfte getätigt, welche den Ansprüchen einer Vorbildwirkung bezüglich Sauberkeit in der Politik nicht gerecht werden dürften, zu unterlassen habe. Das Wiener Handelsgericht hat diesen Antrag jedoch abgelehnt. Der Dritte Nationalratspräsident sei eine "public figure", er stehe in hervorgehobener Position im öffentlichen Leben. Für Einschränkungen von Diskussionen über Angelegenheiten des öffentlichen Lebens gebe es nur wenig Spielraum, heißt es in dem Gerichtsbeschluss.

Medien als "public watchdog"

Den Medien komme die unverzichtbare Rolle als "public watchdog" zu. Die Grenzen akzeptabler Kritik seien weiter, wenn diese einen Politiker betrifft. Das Handelsgericht weist in seiner Entscheidung wiederholt auf das Recht der Meinungs- und Pressefreiheit laut Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention hin. Graf habe im vorliegenden Fall die Möglichkeit zur Stellungnahme und Entgegnung gehabt. Der "Report"-Beitrag werfe ihm auch kein strafbares Verhalten vor, sondern übe Kritik am Vorgehen Grafs. Die Grenzen zulässiger Kritik würden dabei nicht überschritten. Auch von einer Vorverurteilung könne keine Rede sein. An der Kenntnis der Vorwürfe gegen Graf bestehe jedenfalls ein "öffentliches Interesse", so das Handelsgericht.

(APA)

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