„Zahlen kein zweites Studium“: Hundstorfer widerspricht AMS-Chef

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Rehabilitation statt Pension. Die Neuregelung der Invaliditätspensionen sorgt für Diskussionen zwischen der Regierung und AMS-Chef Buchinger. Gibt es künftig einen Rechtsanspruch auf neue Akademikerausbildung?

Wien/red. Der erst in der Vorwoche in Begutachtung geschickte Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Invaliditätspensionen führt jetzt in einem Teilaspekt zu einer Kontroverse zwischen der Regierung und dem Chef des Arbeitsmarktservice (AMS), Herbert Buchinger. Worum geht es? Die Änderung hat zur Folge, dass Arbeitnehmer statt einer krankheitsbedingten Pension eine medizinische oder berufliche Rehabilitation machen und einen Job mit gleichem Niveau übernehmen müssen („Qualitätsschutz“). Umgekehrt gibt es künftig einen Rechtsanspruch für Betroffene auf Rehabilitation oder Umschulung, wenn dadurch Aussicht auf einen neuen Arbeitsplatz besteht.

AMS-Chef Buchinger befürchtet weitreichende Folgen: Demnach müsste das AMS einem Akademiker ein zweites Studium finanzieren, wenn dieser seinen bisherigen Beruf krankheitsbedingt nicht mehr ausüben kann. Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) teilt diese Ängste nicht. Das stimme zwar „theoretisch, aber nicht praktisch“. Das Sozialressort erwartet, dass es bei den Betroffenen nicht um Studienabsolventen geht. Außerdem könne man mit einem Studium – etwa der Rechtswissenschaften – auch in anderen Berufen als dem angestammten arbeiten.

„Wir werden sehr wohl Lösungen finden, und das wird nicht dahin gehen, dass wir denen ein zweites Studium zahlen müssen“, betonte der Sozialminister. „Ich werde da zur Stunde nichts ändern“, erklärte Hundstorfer am Montag im ORF-Radio.

Mitterlehner will auf Nummer sicher gehen

Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP), der Verhandler seiner Partei auf Regierungsebene, möchte ganz auf Nummer sicher gehen: Man müsse prüfen, ob die von Buchinger skizzierte Gefahr tatsächlich bestehe. Ein solches Szenario sollte auf jeden Fall ausgeschlossen werden, betonte Mitterlehner. Die Begutachtungsfrist für Hundstorfers Gesetzesentwurf läuft bis Anfang September. Die Neuregelung der Invaliditätspension soll nach seinem Plan heuer im Herbst – und damit rechtzeitig vor der Nationalratswahl 2013 – beschlossen werden und Anfang 2014 in Kraft treten.

Ganz andere Sorgen plagen FPÖ-Vizechef und Behindertensprecher Norbert Hofer. Er befürchtet, die Neuregelung der Invaliditätspensionen könnte vermehrt zu Armut bei behinderten Menschen führen. Es dürfe nicht übersehen werden, dass es viele Fälle geben werde, in denen eine Wiedereingliederung in die Arbeitswelt nicht möglich sei.


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