Timoschenko nicht zur Parlamentswahl zugelassen

Efrem Lukatsky(c) AP
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Die ukrainische Wahlkommission hat die inhaftierte Oppositionsführerin von der Kandidatenliste gestrichen.

Die inhaftierte ukrainische Ex-Regierungschefin Julia Timoschenko darf wie erwartet nicht bei der Parlamentswahl am 28. Oktober kandidieren. Die Wahlkommission der Ex-Sowjetrepublik strich die 51-Jährige von der Kandidatenliste. Gefängnisinsassen dürften nach dem Gesetz nicht an Wahlen teilnehmen, begründete die Behörde in Kiew nach Medienberichten den Entschluss.

Dennoch hatte die Opposition Timoschenko demonstrativ als Spitzenkandidatin nominiert. Die Politikerin war in einem umstrittenen Prozess wegen Amtsmissbrauchs zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Auch der inhaftierte Ex-Innenminister Juri Luzenko erhielt keine Zulassung.

Land "in den Ruin getrieben"

Die ukrainische Regierung hatte Timoschenko zum Wahlkampfauftakt in der Vorwoche scharf angegriffen. Die Ex-Regierungschefin habe die frühere Sowjetrepublik "in den Ruin getrieben", sagte Ministerpräsident Nikolai Asarow am Montag voriger Woche in Kiew. Staatschef Viktor Janukowitsch hatte die Opposition um Timoschenko vor einem "politischen Krieg" gewarnt. Die Ukraine brauche "Stabilität", sagte er.

Kritiker sahen in dem Verfahren gegen Timoschenko einen politisch motivierten Prozess. Die Politikerin leidet an einem schweren Bandscheibenvorfall. Ein deutsches Ärzteteam, das Timoschenko behandelt, hatte schwere Vorwürfe gegen den ukrainischen Justizvollzug erhoben. In einer Erklärung warfen die Mediziner in der Vorwoche den Behörden vor, Timoschenko über Monate eine angemessene Behandlung verweigert zu haben.

(APA/dpa)

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