Kinderarbeit gab es offenbar nicht nur in Tiroler Heimen sondern auch in der Vorarlberg. Das Land will beim Durchsetzen von Entschädigungen helfen.
Kinderarbeit gab es offenbar nicht nur in Tiroler Heimen sondern auch in der Vorarlberger Heimerziehung: Betroffene, die in den 1950er, 1960er und 1970er Jahren im Vorarlberger Landesjugendheim Jagdberg in Schlins (Bezirk Feldkirch) lebten, hätten immer wieder von körperlich sehr harter Arbeit in der Landwirtschaft bei umliegenden Bauern berichtet, so der Vorarlberger Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch am Freitag.
Die acht bis 15 Jahre alten Buben seien speziell im Sommer bei Landwirten im Walgau für Erntearbeiten und Hilfsdienste herangezogen worden. "Unbezahlt und teilweise bis zur Erschöpfung und Bewusstlosigkeit bei großer Hitze", gab Rauch die Erlebnisse der damaligen Heimkinder wieder. Einzelne hätten auch davon berichtet, dass sie von Erziehungspersonal beim privaten Hausbau eingesetzt wurden, ebenfalls ohne Bezahlung. Dazu kamen Gewalt und heiminterne Strafdienste. Man stehe hier in der Aufarbeitung erst am Anfang, betonte Rauch.
Zu Lohnarbeit in Vorarlberger Industriebetrieben sei es seines bisherigen Wissens nach nicht gekommen. Die Kinder wurden großteils im Alter von 15 Jahren aus dem Heim Jagdberg entlassen und begannen dann meist eine reguläre Arbeit oder Lehre. Zeitweise seien mehr Kinder aus Tirol in Vorarlberg untergebracht gewesen als umgekehrt. "Bisher standen eher die Formen der erlebten Gewalt im Hauptfokus, die Kinderarbeit ist ein noch relativ neues Thema", sagte Rauch. Darum habe man auch auf die wichtige historische Untersuchung der Heimerziehung zwischen 1945 und 1990 gedrängt, um alle Aspekte aufarbeiten zu können. "Das wird uns sicher noch länger beschäftigen", so der Kinder- und Jugendanwalt.
Die zuständige Vorarlberger Landesrätin Greti Schmid (V) hat ehemaligen Heimzöglingen, die als Kinder schwere Arbeit in der Landwirtschaft leisten mussten, Unterstützung versprochen. "Dass es das gab, war mir selbst auch neu. Selbstverständlich gilt auch für diese Personen das Angebot, sich bei der Opferschutzstelle zu melden", so Schmid. Man werde alle Informationen dazu sammeln, die Fälle analysieren und dann bewerten, inwieweit Ansprüche in sozialrechtlicher Hinsicht bestehen.
(APA)